Sprachassistenten 13.06.2019, 10:35 Uhr

Datenschutzexperte Schaar gegen Datenzugriff auf Smart-Home-Geräte

Die Innenminister von Bund und Ländern überlegen, Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung von Schwerstkriminalität den Zugriff auf Sprachassistenten zu erleichtern. Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hält dies für keine gute Idee.
(Quelle: sdecoret/shutterstock)
Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat sich dagegen ausgesprochen, dass Sicherheitsbehörden der Zugriff auf Sprachassistenten erleichtert werden soll. "Das ist noch mal eine neue Qualität, wenn man diese sogenannten smarten Geräte dann letztlich umfunktionieren kann", sagte Schaar im Deutschlandfunk. Der amtierende Vorsitzende der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz wandte sich damit gegen entsprechende Überlegungen bei den Innenministern von Bund und Ländern. Die Innenminister wollen bei ihrer Konferenz in Kiel über einen möglichen Zugriff auf Daten digitaler Sprachassistenten und "smarter" Haushaltsgeräte in der Strafverfolgung beraten.
Schaar stellte die Argumentation in Frage, ohne eine neue Regelung könne man keine Abhörmaßnahmen auf den Weg bringen, um Schwerstkriminalität zu bekämpfen oder Terroranschläge zu verhindern. Schon vor zwei Jahren habe die Große Koalition "das Eindringen in informationstechnische Systeme" ermöglicht und die Möglichkeit, sich dort umzuschauen und die Geräte umzufunktionieren. "Jetzt soll noch mal eins draufgesetzt werden, indem man die Firmen verpflichtet, diese Daten auch leicht für die Sicherheitsbehörden zugänglich zu machen", betonte Schaar. "Ich denke mal, dann werden wirklich Alpträume wahr."
Schaar interpretierte die Pläne der Innenminister als Versuch, eine wirksame Verschlüsselung von Daten zu unterbinden: "Vermutlich ist das eine Initiative, dass hier nämlich gesagt wird, ihr dürft nicht mehr verschlüsselt übertragen, oder ihr müsst den Schlüssel, mit dem die Daten geschützt werden, irgendwo hinterlegen, damit zum Beispiel eine Polizeibehörde, die Staatsanwaltschaft oder aber auch der Verfassungsschutz darauf zugreifen können."




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