Eilantrag gestellt
06.02.2019, 15:31 Uhr

Telefónica will 5G-Frequenzauktion stoppen

Der Mobilfunk-Anbieter Telefónica hat gegen die Frequenzauktion für den Mobilfunkstandard 5G beim Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag eingereicht. Kommt die Kammer der Klage nach, kann keine Versteigerung stattfinden.
(Quelle: ra2studio/shutterstock)
Die für den März geplante Versteigerung von Frequenzen für den neuen ultraschnellen Mobilfunkstandard 5G ist in Gefahr. Der Mobilfunkkonzern Telefónica (O2) hat beim Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag eingereicht, durch den die Frequenzauktion bis zur Entscheidung über seine bereits im Dezember eingereichte Klage gegen die Vergabe- und Auktionsregeln aufgeschoben werden soll. "Wenn die Kammer der Klage nachkommt, dann kann keine Versteigerung stattfinden", erklärte eine Gerichtssprecherin.
Wie lange der Aufschub in diesem Fall dauern könne, lasse sich derzeit noch nicht sagen. Zuvor hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" über den Antrag berichtet. Die Bundesnetzagentur hat nach Angaben der Sprecherin nun zehn Tage Zeit für eine Stellungnahme. Die Behörde wollte das laufende Verfahren auf Anfrage nicht kommentieren.

Telefónica wehrt sich gegen die Frequenzvergabe

Mit der Klage wehrt sich Telefónica gegen die mit der Frequenzvergabe verbunden Auflagen zur Versorgung in der Fläche. Sie seien mit dem zur Auktion stehenden Frequenzspektrum nicht erfüllbar. Zudem beklagte das Unternehmen die Unklarheit in den Regelungen zur Zusammenarbeit mit alternativen Anbietern und beim innerdeutschen Roaming.
"Diese Rechtsunsicherheit ist Gift für die notwendigen massiven Investitionen in den künftigen Netzausbau. Milliardeninvestitionen in 5G können nicht auf Basis unklarer Regeln getätigt werden", erklärte der Chef von Telefónica Deutschland, Markus Haas. Es sei im Interesse aller Beteiligten, hier noch vor der Auktion Klarheit und Planungssicherheit zu schaffen.
Den Vorwurf, das Vorgehen von Telefónica könne den vor allem für die Wirtschaft wichtigen Netzausbau in Deutschland bremsen, wies der Manager zurück. Zwar könne dadurch das Vergabeverfahren verzögert werden. Doch Einfluss auf den großflächigen Start von 5G in Deutschland werde der Schritt von Telefónica nicht haben. Denn das zur Auktion stehende Spektrum werde ohnehin erst ab Ende 2020 zugeteilt. Aktuell stünden außerdem weder ausreichend Netztechnologie noch Endgeräte für den neuen Netzstandard zur Verfügung.

Klagen von Telekom, Vodafone und Co

Auch die Deutsche Telekom, Vodafone sowie eine Reihe anderer Unternehmen hatten im Dezember Klagen eingereicht, bislang aber darauf verzichtet, eine aufschiebende Wirkung ihrer Klagen zu beantragen. Ein Telekom-Sprecher betonte, der Konzern habe auf einen solchen Schritt verzichtet, weil das Unternehmen den Zeitplan der Auktion nicht habe gefährden wollen. Der Eilantrag von Telefónica ändere jetzt jedoch die Lage. Deshalb prüfe man alle Möglichkeiten. Von Vodafone war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.
Das Kürzel 5G steht für die 5. Mobilfunkgeneration. Die Datenübertragung soll damit drastisch schneller sein als beim aktuell weit verbreiteten LTE-Standard. Die Einführung von 5G gilt als Voraussetzung für wichtige Zukunftstechnologien wie Telemedizin oder Fernsteuerung der Industrie. Immer wieder wird deshalb vor Verzögerungen bei der Einführung der Technik gewarnt.




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