EU-Gutachten 12.12.2013, 12:06 Uhr

Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig

Der EU-Generalanwalt Cruz Villalón stellte in einem Gutachten fest, dass die umstrittene Vorratsdatenspeicherung gegen die Grundrechte der EU verstößt. In Deutschland hatte das Verfassungsgericht die Speicherung bereits 2010 gekippt, im Koalitionsvertrag einigten sich indes Union und SPD auf eine Wiedereinführung.
(Quelle: @ Daniel Fleck - Fotolia.jpg)
Der Streit um die Vorratsdatenspeicherung nimmt kein Ende: In einem Gutachten erteilt EU-Generalanwalt Cruz Villalón nun der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung eine klare Absage – stellt dabei aber fest, dass das Ziel der Speicherung von Daten legitim sei.
Er kritisiert indes die aktuelle Umsetzung. So sei der Zugriff auf die Daten in der aktuellen EU-Richtlinie nur unzureichend geregelt. Auch die Verwendung ist Villalón zufolge nicht eindeutig festgelegt. Zudem erscheint ihm die Dauer der Speicherung – aktuell sind bis zu zwei Jahre vorgesehen – als zu lange. Er schlägt stattdessen eine Speicherung von maximal einem Jahr vor.
Nun wird der Europäische Gerichtshof entscheiden müssen, wie die Mitgliedstaaten die Vorratsdatenspeicherung umsetzen sollen. Ihm liegen Klagen aus Irland und Österreich vor – eine Entscheidung wird für das kommende Jahr erwartet.
In Deutschland hatte das Verfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung bereits 2010 gekippt. Im Koalitionsvertrag allerdings einigten sich CDU, CSU und SPD auf eine Wiedereinführung des umstrittenen Gesetzes, aber mit neuen Rahmenbedingungen. Wie diese aussehen sollen, wurde aber nicht festgelegt.



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