Bundesumweltministerium will Vernichtung von Waren einschränken

Umweltschützer fordern strengere Gesetze

Im Fokus der Debatte um Retouren-Vernichtung stehen derzeit Online-Versandhändler wie Amazon oder Otto. Umweltschützer fordern schon länger strengere Gesetze.
Wirtschaftswissenschaftler der Universität Bamberg haben ermittelt, dass die Bundesbürger bei Bestellungen im Internet jedes sechste Paket wieder zurückschicken. Nach Erkenntnis der Forscher landen rund vier Prozent der zurückgeschickten Artikel im Müll. Immerhin gut 79 Prozent werden direkt wieder als A-Ware verkauft, weitere 13 Prozent als B-Ware, so die Forscher. Und drei Prozent würden an industrielle Verwerter verkauft oder an gemeinnützige Organisationen gespendet.
In Schulzes Plänen geht es um alle Produkte - also sowohl Lebensmittel als auch Gebrauchsgegenstände - und um alle Händler, nicht nur Verkäufe übers Internet. Erst wenn Verkauf, Spende oder ein anderer Gebrauch nicht mehr möglich oder wirtschaftlich zumutbar sind, soll die letzte Möglichkeit sein, etwas wegzuwerfen.
Aus der Obhutspflicht entstehen nach Angaben des Bundesumweltministeriums erst konkrete Pflichten für die Verkäufer, wenn die Bundesregierung Details über eine Rechtsverordnung bestimmt. Das plant das Ministerium in einem zweiten Schritt, Bundesrat und Bundestag müssen dann zustimmen.




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