Ab 2019 29.05.2018, 16:04 Uhr

Umsatzsteuer-Betrug: Künftig haften Amazon und Co

Online-Marktplätze bieten oft begehrte Ware zu konkurrenzlos günstigen Preisen. Doch viele Händler tricksen bei der Umsatzsteuer. Dieses Schlupfloch wollen die Finanzminister schließen.
Bei der Bekämpfung des Umsatzsteuer-Betrugs will Deutschland Online-Handelplattformen wie Amazon oder eBay ab 2019 stärker in die Pflicht nehmen
(Quelle: shutterstock.com/Singkham)
Online-Plattformen wie Amazon und eBay sollen nach dem Willen der Länder-Finanzminister künftig haften, wenn ihre Händler keine Umsatzsteuer zahlen. Auf einen entsprechenden Gesetzentwurf verständigten sich die Ressortchefs der Länder bei ihrer Jahreskonferenz in Goslar mit Vertretern des Bundesfinanzministeriums.
Bereits zum Januar 2019 solle das neue Gesetz in Kraft treten, sagte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen (SPD), die den Konferenzvorsitz innehatte. Bei ihrem Treffen forderten die Finanzminister zudem vom Bund mehr Geld für die Bewältigung von Flüchtlingsaufgaben. Sie einigten sich auch auf die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die Vorschläge für eine verständlichere Sprache der Finanzbehörden machen soll.
Ahnen betonte, der Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel habe eine hohe Relevanz für die öffentlichen Haushalte. "Es geht da sehr schnell um dreistellige Millionenbeträge, die jährlich den staatlichen Einnahmen entzogen werden. Außerdem muss Wettbewerbsgerechtigkeit mit anderen Anbietern gewährleistet sein."

Marktplatzbetreiber haften

Die Gesetzesinitiative sieht vor, dass künftig die Marktplatzbetreiber haften, wenn Anbieter auf ihren Plattformen keine Umsatzsteuer abführen. Die Haftung soll greifen, wenn die Betreiber die steuerliche Registrierung eines Händlers nicht nachweisen können. "Jeder vernünftige Online-Händler wird sich dagegen wehren, in die Haftung zu gehen, und von seinen Händlern ein entsprechenden Nachweis verlangen", sagte Ahnen. Die nationale Gesetzgebung solle eine Lücke schließen, bevor 2021 eine entsprechendes EU-Regelung in Kraft trete.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) bewertete die Gesetzesinitiative positiv. "Immer mehr Händler, aber auch Hersteller sind von den ungleichen Bedingungen im Wettbewerb mit Anbietern aus Nicht-EU-Ländern betroffen", sagte der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks. Schätzungsweise seien nur ein Viertel dieser Anbieter beim zuständigen Finanzamt registriert.




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