Recht und Steuern 28.12.2011, 10:00 Uhr

Das ändert sich 2012

Von der Erhöhung der Werbekostenpauschale bis zur Anhebung des Rentenalters: Diese Gesetzesänderungen sollten Sie im nächsten Jahr auf dem Schirm haben.
Ab dem Jahr 2012 gibt es einige unangenehme Änderungen für die Bundesbürger. Dank steuervereinfachender Maßnahmen wird es aber auch Neuerungen geben, die vor allem Familien zugutekommen. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick.
1. Deckelung der Entfernungspauschale
Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln ins Büro oder in die Werkstatt fährt, der kann wahlweise die Pendlerpauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer oder den höheren Preis für Bus- und Bahntickets geltend machen. Bislang konnte man dieses Wahlrecht auch tageweise ausüben und so die absetzbaren Kosten optimieren. Ab 2012 können Pendler nur noch entweder ihre Ticketkosten oder alle Fahrten als Entfernungspauschale absetzen.
2. Höhere Werbungskosten 
Berufstätige können künftig höhere pauschale Werbungskosten geltend machen. Der Arbeitnehmerpauschbetrag klettert von bislang 920 auf 1.000 Euro. Die erst vor kurzem beschlossene Änderung gilt bereits rückwirkend für das Jahr 2011.
3. Entlastung für Familien 
Die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten wird deutlich einfacher. Die Ausgaben sind künftig stets als Sonderausgabe absetzbar; die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen spielen keine Rolle mehr. Damit können nun alle Eltern zwei Drittel der Betreuungskosten pro Kind, höchstens jedoch 4.000 Euro, als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Dies gilt für alle Kinder bis 14 Jahre, bei behinderten Kindern zeitlich unbegrenzt.