Das ändert sich 2012

TÜV ab April mit Probefahrt

8. Die alte Lohnsteuerkarte bleibt 
Technische Pannen führen dazu, dass die Finanzämter die alten Lohnsteuerkarten nicht wie geplant ab 1. Januar 2012 durch die elektronische Datenübermittlung (Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM-Daten) ersetzen können. Das Projekt ist bis 2013 auf Eis gelegt. Die eigentlich schon abgeschaffte farbige Lohnsteuerkarte aus Karton gilt also weiterhin. Die Daten auf der Lohnsteuerkarte 2010 behalten auch für 2012 ihre Gültigkeit. Auch die bereits beantragten Freibeträge bleiben gültig. Wer keine Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010 hat, muss sich allerdings eine Ersatzbescheinigung ausstellen lassen, wenn er ein neues Arbeitsverhältnis antritt.
9. Änderungen beim TÜV 
Jede Kfz-Hauptuntersuchung nach Paragraf 29 der StVZO beginnt ab April 2012 mit einer Probefahrt. Versäumt ein Fahrzeughalter den Untersuchungstermin, so wird die Plakette künftig nicht mehr rückdatiert. Stellt der Prüfer Mängel am Auto fest, gibt es dazu noch detailliertere Hinweise. Wegen eines möglicherweise höheren Inspektionsaufwands müssen Autofahrer aber mit einem Aufschlag auf die Prüfgebühr von 20 Prozent rechnen.
10. Zahnersatz wird teurer 
Zahnarztleistungen werden ab 2012 teurer. Am 1. Januar 2012 soll eine Neufassung der amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte in Kraft treten, die höhere Honorare vorsieht. Gesetzlich Versicherte müssen vor allem für Zahnersatz und Implantate mehr bezahlen. Zahnärzte rechnen dann die Kosten, die über die Regelversorgung der Kassen hinausgehen, nach der privaten Gebührenordnung ab.