Personalplanung 28.06.2011, 12:44 Uhr

"Suche Aushilfe für meinen Shop"

Gerade in der Urlaubszeit kämpfen viele Händler mit Personalengpässen. Abhilfe schaffen hier Minijobber oder Zeitarbeiter - Telecom Handel hat die beiden Modelle verglichen.
von Adina Koch
Urlaubszeit ist die schönste Zeit ... allerdings gilt dieser Gassenhauer nur bedingt für Arbeitgeber. Denn diese haben in den schönsten Tagen des Jahres vor allem eines: ein Personalproblem. Für mindestens 20 Tage pro Jahr, in manchen Fällen auch deutlich mehr, fällt der Mann oder die Frau am PoS aus. Ein Personalproblem kann aber auch entstehen, wenn Mitarbeiter über längere Zeit erkranken – auch hier gilt es möglichst schnell einen adäquaten Ersatz zu finden. Für die meisten Händler kommen in solchen Notfällen nur zwei Möglichkeiten in Frage: Zeitarbeit oder Minijobber. Telecom Handel hat die Vor- und Nachteile für Arbeitgeber zusammengestellt.
Flexible, aber kostspielige Zeitarbeit
Zeitarbeit ist für die Entleihfirma eine unbürokratische und praktische Methode, an ausgebildetes Personal zu gelangen. Die Verleiher sorgen in kurzer Zeit für Fachleute; die meist aufwendige Personalsuche entfällt für den Händler. Und ist der Engpass überwunden, werden die Arbeiter ganz einfach „zurückgegeben“, denn sie sind über die komplette Zeit bei der Verleihfirma angestellt. Die trägt zudem die Kosten und auch die Pflichten des Arbeitgebers.
Dieser Luxus hat natürlich seinen Preis: Ein Leiharbeiter ist teurer als die eigenen Angestellten. Zu seinem Stundenlohn gesellt sich ein satter Aufschlag aus Personalzusatzkosten, Verwaltungskosten und natürlich dem Gewinn der Zeitarbeitsfirma. Da ist nicht selten ein Plus von 80 Prozent pro Arbeitnehmer und Arbeitsstunde fällig. Können oder wollen sich die Handy-Shop-Besitzer das leisten?

Minijobber: Das müssen Sie bei der Einstellung beachten

Die Meinung von Gesellschafter Sayar aus dem Telecom-Shop an der Nürnberger Lorenzkirche ist da eindeutig: „Leiharbeit ist für uns kein Thema.“ Er steht selbst hinter seiner Ladentheke, hat in diesem Geschäft einen festangestellten Mitarbeiter und überbrückt Engpässe am liebsten mit Aushilfen auf 400-Euro-Basis, den sogenannten Minijobbern. Prima für den Chef: Die meisten Arbeitswilligen melden sich direkt selbst bei Sayar im Laden, oft sind dies engagierte Schüler oder Studenten.
Hilfe durch Minijobber
Doch was gilt es zu beachten, wenn Shop-Inhaber Minijobber einstellen? Die wichtigste Regel: Bei dieser Art der geringfügigen Beschäftigung dürfen die Verkäufer in einem Jahr nicht mehr als 4.800 Euro verdienen. Diese Summe kann sich aus einem regelmäßigen monatlichen Einkommen von 400 Euro zusammensetzen. Die Entlohnung darf aber auch saisonbedingt schwanken. Wenn sie in einigen Monaten 400 Euro überschreitet, muss sie in den anderen darunter bleiben. Eine weitere Möglichkeit ist ein kurzfristiger Minijob, der von vornherein nur zwei Monate oder 50 Tage im Kalenderjahr andauert. Er darf sich nicht regelmäßig wiederholen, dafür ist die Höhe des Verdienstes nicht von Bedeutung.

Minijobber richtig anmelden

Während auf den Arbeitnehmer bei beiden Varianten keine Kosten zukommen, zahlt der Arbeitgeber für seinen regelmäßigen Minijobber eine Pauschale von maximal 30,74 Prozent, für den kurzfristigen maximal 0,74 Prozent an die Minijob-Zentrale (www.minijob-zentrale.de). Hier müssen die Minijobber auch angemeldet werden. Dazu sind vier Schritte notwendig: Der Arbeitgeber benötigt eine Betriebsnummer, muss einen Personalfragebogen ausfüllen, seinen Angestellten bei der Minijob-Zentrale anmelden und schließlich die gesetzlich festgeschriebenen Abgaben entrichten.
Seit dem 1. Januar 2009 besteht für jeden Arbeitgeber außerdem die Pflicht, einen geringfügig Beschäftigten bei der gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden. Die kommt im Notfall für die Folgen von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten auf. Und sicher ist: Mit einem kompetenten, kommunikativen und vor allem korrekt angemeldeten Minijobber sind die Shop-Inhaber bei einem Kundenansturm gewappnet – zu jeder Zeit.

Minijob und Leiharbeit auf einen Blick

  • Unkomplizierte Suche über Portale wie www.myjobnextdoor.com, www.gelegenheitsjobs.de oder www.arbeitsagentur.de; möglich ist aber auch ein Aushang am Schwarzen Brett der Universität/ Schule, oder ein Gesuch im eigenen Schaufenster
  • Feste gesetzliche Regelungen zur Einstellung und Gehaltsgestaltung
  • Geringe Kostenbelastung für den Arbeitgeber
  • Achtung: Mitarbeiter müssen bei der Minijob-Zentrale und zur Unfallversicherung angemeldet werden!
    Quelle: www.minijob-zentrale.de (Knappschaft-Bahn-See)
  • Keine Neueinstellung bei Personalengpässen nötig
  • Die Agentur sucht den passenden Mitarbeiter aus
  • Schnelle Verfügbarkeit zu Spitzenzeiten, flexibler zeitlicher Rahmen der Anstellung möglich
  • Fest kalkulierbare Kosten
  • Erstes Kennenlernen potenzieller, neuer Mitarbeiter
  • Achtung: Eine seriöse Agentur auswählen, endgültige Kosten für den Leiharbeiter im Blick behalten
    Quelle: www.bza.de (Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V.)