Kabinettsbeschluss 17.04.2020, 13:18 Uhr

Bundesweite Standards für Corona-Schutz am Arbeitsplatz

Bevor in der kommenden Woche wieder mehr Geschäfte öffnen dürfen, hat die Bundesregierung neue Regeln aufgestellt für mehr Infektionsschutz am Arbeitsplatz. Vorbild sind die Supermärkte, die mit Klebestreifen und Scheiben an den Kassen Vorkehrungen getroffen haben.
(Quelle: Hendrik Schmidt / dpa-Zentralbild / dpa)
Arbeitnehmer in Deutschland müssen sich wegen der Corona-Krise auf strengere Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben am Arbeitsplatz einstellen. Für die schrittweise Rückkehr von mehr Beschäftigten sollen künftig neue bundesweit einheitliche Regeln greifen, die das Bundeskabinett am Donnerstag beschloss. "Wer in diesen besonderen Zeiten arbeitet, braucht auch besonderen Schutz", sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in Berlin.
Konkret wird unter anderem grundsätzlich vorgegeben, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Menschen auch bei der Arbeit einzuhalten ist - und zwar in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen. Dafür müssten Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umgesetzt werden. Wo dies nicht möglich ist, seien alternativ etwa Trennwände zu installieren. Ist auch das nicht machbar, sollen die Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten und auch für Kunden und Dienstleister zur Verfügung stellen. In vielen Supermärkten würden Schutzkonzepte bereits vorbildlich umgesetzt, sagte Heil und verwies auf Bodenmarkierungen und installierte Plexiglasscheiben an den Kassen.

Möglichst wenig direkten Kontakt

Die Arbeitsabläufe in den Unternehmen sollen so organisiert werden, dass Beschäftigte möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben. Dies gelte etwa für Pausen, Schichtwechsel oder Anwesenheit im Büro. Für Beschäftigte gelte der Grundsatz: "Niemals krank zur Arbeit", sagte Heil. Wer Symptome wie leichtes Fieber habe, solle den Arbeitsplatz verlassen oder zu Hause bleiben, bis der Verdacht ärztlich aufgeklärt ist.
Es handele sich um verbindliche Regeln, sagte Heil. Die Behörden würden die Einhaltung auch stichprobenartig kontrollieren. Man gehe aber davon aus, dass sich die Unternehmen an die Vorgaben halten. Bei den Beratungen zu den neuen Regeln seien Arbeitgeber und Gewerkschaften mit an Bord gewesen. Es gehe nicht darum, die Wirtschaft mit Ordnungswidrigkeitenandrohungen zu belasten.



Das könnte Sie auch interessieren