Notfallpaket 10.03.2020, 09:51 Uhr

Bund will der Wirtschaft durch die Coronakrise helfen

Staatshilfen gegen die Coronakrise: Bereits wegen des drohenden Konjunktureinbruchs wollte die Regierung den Jobmarkt schützen und die Wirtschaft ankurbeln. Nun soll alles noch schneller gehen.
(Quelle: Arne Dedert / dpa)
Drastische Umsatzeinbrüche, Absturz an den Börsen - droht wegen der Corona-Pandemie eine Wirtschaftskrise in Deutschland?
Die Bundesregierung will sich dagegen mit einem Notfallpaket stemmen. Im Zentrum stehen erweiterte Regeln zur Kurzarbeit ähnlich wie bei der Finanzkrise 2008/2009. Nach einem Beschluss des Koalitionsausschusses [PDF] will das Bundeskabinett die Regeln bereits an diesem Mittwoch beschließen. Auch direkte Finanzhilfen für Firmen sind angedacht. Dazu soll es zusätzliche Milliardeninvestitionen geben.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sieht Deutschland mit den angekündigten Maßnahmen gut gerüstet für die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus, wie sie am Montag in Berlin sagte. Laut einer DIHK-Umfrage erwarten 47 Prozent der deutschen Unternehmen in diesem Jahr aufgrund der Coronakrise einem Umsatzeinbruch. Da sorgen die Koalitionsbeschlüsse für Erleichterung.
Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer lobte die Handlungsfähigkeit des Bündnisses: "Das ist der notwendige Impfstoff gegen mögliche Wirtschaftseinbrüche." Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie, Joachim Lang, sagte: "Die große Koalition hat den Ernst der Lage erkannt." Annelie Buntenbach vom Vorstand des Deutschen Gewerkschaftsbunds betonte: "Die Bundesregierung hat entschlossen gehandelt, gut so!" Was ist geplant?

Kurzarbeitergeld

Ab April sollen Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld gelten - damit Unternehmen, die in eine angespannte Lage geraten, ihre Stammbelegschaften halten und Kündigungen vermieden werden können. Beim Kurzarbeitergeld übernimmt die Bundesagentur für Arbeit 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn ein Unternehmen Mitarbeiter in Kurzarbeit schickt. Nun sollen den Arbeitgebern auch die Sozialbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden erstattet werden - und zwar voll und nicht nur wie bereits Ende Januar von der Koalition beschlossen zu 50 Prozent.
Betriebe sollen zudem Kurzarbeitergeld schon nutzen können, wenn nur 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind - statt wie bisher ein Drittel. Bereits Ende Januar hatten die Koalitionsspitzen beschlossen, dass die Regierung Kurzarbeitergeld leichter von 12 auf 24 Monate verlängern kann. Die Regierung soll die Regelungen per Verordnungsermächtigungen in Kraft setzen können, befristet bis Ende 2021. Die Neuerungen sollen mit dem "Arbeit-von-morgen-Gesetz" [PDF] von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Hilfe für Unternehmen

Besonders betroffenen Unternehmen will die Regierung finanziell unter die Arme greifen: Sie kündigt Vorschläge für entsprechende Liquiditätshilfen und ein Gespräch mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft und den Gewerkschaften dazu an. Auch die Auflage eines Konjunkturprogramms wird in der Koalition erwogen.
Die Frage ist, wie teuer es wird, bestehende Kreditprogramme aufzustocken, wenn Firmen wegen Liefer- und Produktionsengpässen infolge der Coronakrise in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Das könnte mehrere Milliarden Euro kosten. Besonders Messebauer, Hotels und Gaststätten sowie die Tourismusbranche leiden unter Umsatzrückgängen. Auch in der Luftverkehrswirtschaft ist die Lage angespannt. In dieser Woche sind weitere Krisentreffen geplant - so kommt am Dienstag Altmaier mit Länderkollegen zusammen.

Investitionen

Die große Koalition will ein milliardenschweres zusätzliches Investitionspaket schnüren - das soll dazu dienen, das Wirtschaftswachstum anzukurbeln. Nach einem schwachen Vorjahr waren die Aussichten für das Jahr 2020 bereits verhalten. Nun droht wegen der Coronakrise eine Rezession. Prognosen für das Wachstum der Weltwirtschaft sind gesenkt worden, dies belastet vor allem die bereits angeschlagene exportstarke deutsche Industrie.
Die Koalition will nun die Investitionen des Bundes in den Jahren 2021 bis 2024 um jeweils 3,1 Milliarden Euro verstärken, das macht insgesamt 12,4 Milliarden Euro. Spielraum im Bundesetat ist vorhanden, denn der Überschuss lag 2019 bei 13,5 Milliarden Euro. Investiert werden soll vor allem in neue Verkehrswege. In Kommunen sollen Brachflächen reaktiviert werden, damit bezahlbare Wohnungen gebaut werden können. Das Ziel ist laut Koalition, in den kommenden Jahren zusätzliche 140 Milliarden Euro bereitzustellen.

Planungsbeschleunigung

Die Bundesregierung stellt bereits viel Geld etwa für neue Mobilfunkmasten oder den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur bereit - viele Mittel aber fließen bisher nicht ab. Grund sind Kapazitätsprobleme in der Bauwirtschaft und bei Planungsbehörden. Planungs- und Genehmigungsverfahren dauern oft Jahre. Das ist auch ein Hauptgrund dafür, dass der Ausbau der Windkraft an Land stockt.
Die schwarz-rote Koalition will nun ein Paket auf den Weg bringen, damit Planungen beschleunigt werden. So soll geprüft werden, wie Gerichtsverfahren gestrafft werden können. Raumordnungsverfahren und Planfeststellungsverfahren sollen "wo möglich" zusammengelegt werden, um langwierige Mehrfachbefassungen der Behörden sowie der Öffentlichkeit zu vermeiden. Prüfungen des Artenschutzes sollen bundesweit vereinheitlicht werden. Die Regierung soll bis Juli den Entwurf für ein "Investitionsbeschleunigungsgesetz" beschließen.
Keine Verständigung gibt es in der Koalition bei der Forderung vor allem der SPD, den für Anfang 2021 beschlossenen Abbau des Solidaritätszuschlages um ein halbes Jahr vorzuziehen. Zudem gab es lediglich einen Prüfauftrag an die Regierung, "ob es einen nationalen politischen Konsens zum Thema kommunale Altschulden gibt". Die SPD wollte verschuldete Kommunen entlasten, die CSU ist dagegen. Dagegen verständigten sich die Spitzen der Koalition darauf, Abschreibungsmöglichkeiten für digitale Wirtschaftsgüter wie Computer zu verbessern. Außerdem soll es für Personengesellschaften - das sind vor allem kleine und mittlere Firmen - Erleichterungen bei der Körperschaftsteuer sowie Entlastungen bei der Gewerbesteuer geben.




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