Wer haftet für den KI-Agenten? Workshop auf der communicate
KI-Funktionen kommen oft über Systemhäuser zum Kunden, etwa als Telefonassistent, als Digital Signage mit generierten Inhalten oder als Auswertung im Netz. Laufen sie unter dem Namen des Systemhauses, kann sich auch dessen regulatorische Rolle verändern. Wer Zweck, Datenbasis und Ausgabeprozess bestimmt, kann selbst zum Anbieter nach KI-Verordnung werden. Nach Krafts Erfahrung wird dabei regelmäßig übersehen, dass Vorlieferanten ihre Mitwirkung vertraglich begrenzen können. Das Systemhaus trägt dann die Rolle, ohne die zugehörigen Unterlagen zu erhalten.
Genau hier setzt Kraft in seinem Workshop „Der KI-Agent läuft unter Ihrem Namen: Wer haftet für seine Ausgaben?“ auf der communicate an. Er zeigt an einem Fall aus der Telekommunikation und einem aus der AV-Technik, wo diese Grenze verläuft. Anschließend prüfen die Teilnehmer ihr eigenes Angebot und nehmen eine konkrete Auswertung mit nach Hause. Der Workshop ist herstellerneutral und arbeitet mit konkreten Fällen statt mit Paragrafenlisten.
Der Workshop findet am Mittwoch, 7. Oktober, von 14:00 bis 15:00 Uhr auf dem communicate forum in Halle A4 der Hamburg Messe statt. Die communicate ist seit diesem Jahr als eigener Hub Teil der leat con, die vom 6. bis 8. Oktober 2026 dort stattfindet.