Anhörung zeigt Streit um Glasfaserzugang
Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung des Bundestags hat am Mittwoch den Regierungsentwurf für das TKG-Änderungsgesetz 2026 in einer öffentlichen Anhörung beraten. Das Gesetz soll Glasfaser- und Mobilfunkausbau beschleunigen, unter anderem mit einem Anzeigeverfahren bei Wegerechten, einem Recht auf Vollausbau in Gebäuden und einem Gigabit-Grundbuch. Die Sachverständigen hatten vorab schriftlich Stellung genommen, ihre Positionen gehen weit auseinander.
Streit um den Zugang zu Glasfasernetzen
Der Breko fordert, den neuen Paragrafen 22a zu streichen. Er verpflichtet Betreiber reiner Glasfasernetze zu Zugangsverhandlungen, auch ohne Marktmacht. Nach Ansicht des Verbands würde die Regelung Investitionen entwerten, die Ursache für fehlenden Open Access liege eher bei der Nachfrage, etwa bei den langfristigen Rabattmodellen der Telekom. Der VATM lehnt eine vorsorgliche Regulierung ebenfalls ab und will Eingriffe an nachgewiesene Hindernisse knüpfen. Die Wettbewerber investierten 2025 nach VATM-Angaben 9,3 Milliarden Euro, dennoch laufen knapp zwei Drittel aller Breitbandanschlüsse über das Telekom-Netz. Der Buglas sieht Zugangsregulierung nur als letztes Mittel.
Die Monopolkommission und der vzbv argumentieren anders. Die Monopolkommission hält die Stoßrichtung für richtig, weil dort, wo ein zweites Netz nicht tragfähig ist, nur Wettbewerb auf dem Netz bleibt. Sie schlägt ein Standardangebot der Bundesnetzagentur vor, falls Verhandlungen scheitern. Der vzbv hält verbindliche Zugangsrechte für notwendig, weil freiwillige Branchenstandards ohne die Telekom nicht zustande kämen. Der Mannheimer Rechtsprofessor Thomas Fetzer sieht gute Gründe, dass die Zugangsregeln mit EU-Recht vereinbar sind.
Mieter sollen nicht zahlen
Einig sind sich Mieterbund und vzbv beim Glasfaserbereitstellungsentgelt in Paragraf 72. Der vzbv will ihn streichen, der Mieterbund abschaffen oder zumindest nicht ohne Evaluation verlängern. Der Entwurf sieht vor, die bis Ende 2027 befristete Umlage bis 2030 zu verlängern und die Unterscheidung nach aufwendigen Maßnahmen zu streichen. Dann könnten regelmäßig bis zu 540 Euro statt im Regelfall höchstens 300 Euro auf Mieter umgelegt werden. Der Buglas will das Entgelt dagegen erhalten.
Auch der Vertrieb ist betroffen
Für den Verkauf von Anschlüssen und Tarifen enthält der Entwurf einen Punkt, den der vzbv ablehnt: Verträge sollen auch per Schaltfläche auf einer Onlineoberfläche bestätigt werden können, nicht nur in Textform. Telefonisch geschlossene Verträge sollten nach Ansicht der Verbraucherschützer erst nach dem Gespräch bestätigt werden dürfen. Zudem fordert der vzbv eine Pauschale von 15 Euro monatlich statt des Minderungsrechts bei zu geringer Bandbreite. Der VATM wiederum will die Verbraucherschutzänderungen streichen und lehnt zusätzliche Bestätigungsschritte ab.
Entschieden ist noch nichts, der Bundestag berät den Entwurf weiter.