US-Behörde lenkt ein 14.04.2015, 09:38 Uhr

Amazon darf weitere Drohnen-Tests durchführen

Im Hin-und-Her mit der Bundesluftfahrtbehörde FAA läuft es aktuell wieder besser für Amazon: Der US-Konzern darf weitere Testflüge unter freiem Himmel mit seinen Drohnen veranstalten.
(Quelle: Amazon)
Die Hartnäckigkeit hat sich - zumindest fürs Erste - ausgezahlt: Nach Protesten des Marktplatzbetreibers haben die US-Behörden nun doch zugestimmt, dass Amazon weitere Drohnen-Lieferungen testet. Bereits im März hatte der US-Konzern die Erlaubnis der Bundesluftfahrtbehörde FAA erhalten, einen Prototypen fliegen zu lassen. Doch daraufhin hatte Amazon darüber geklagt, dass das genehmigte Modell bereits veraltet sei und gar keine Verwendung mehr finde.
Die (Weiter-) Entwicklung der Drohnen gehe schneller vonstatten als die Entscheidungsprozesse der FAA, hatte Amazon kritisiert. Einem Brief der FAA zufolge darf der Online-Händler, der seinen Kunden kleine Pakete über eine Distanz von 16 Kilometern via Luftpost zuschicken will, künftig auch seine neueste Drohne fliegen lassen - mit einer Maximalgeschwindigkeit von 160 Kilometern pro Stunde und höchstens bis zu einer Flughöhe von 120 Metern. Zudem sollen die unbemannten Flugobjekte nur dann aufsteigen dürfen, wenn die ferngesteuerte Drohne für den zuständigen Piloten noch in Sichtweite ist.
Weiter als Amazon ist der asiatische Konkurrent Alibaba. Der E-Commerce-Riese hatte im Februar 2015 eine Kooperation mit dem Logistikunternehmen Shanghai YTO Express angekündigt: 450 Kunden erhielten den Ingwertee, den sie über den Marktplatz Taobao bestellt hatten, erstmals per Drohnen zugestellt. Auch Google hat in Australien schon Päckchen aus der Luft abgeworfen, und die Deutsche Post hat Medikamente per Drohne zur Nordseeinsel Juist geflogen.




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