Big Data 24.09.2015, 12:00 Uhr

Bitkom kritisiert „Datenschutzrecht alter Prägung“

Der Bitkom-Verband wendet sich gegen das Dogma, möglichst wenige Daten zu erheben. Insbesondere im Hinblick auf künftige Big-Data-Analysen sei dies problematisch.
(Quelle: Shutterstock/dizain)
Der Bitkom-Verband bringt sich in Stellung, um Einfluss auf die geplante Datenschutzverordnung der Europäischen Union (EU) zu nehmen. Diese soll das Datenschutzrecht in Europa modernisieren und vereinheitlichen. Die Datenverarbeitung dürfe aber „nicht in ein zu enges rechtliches Korsett gezwängt werden“, warnte Bernhard Rohleder. Die Folge wäre nach Ansicht des Bitkom-Hauptgeschäftsführers „ein empfindlicher Wettbewerbsnachteil bei der Entwicklung neuer Technologien in Europa“.
Bernhard Rohleder vom Bitkom-Verband: „Die Datenverarbeitung darf nicht in ein zu enges rechtliches Korsett gezwängt werden.“
Quelle: Bitkom
Das Datenschutzrecht alter Prägung sei von Grundsätzen geleitet, die sich kaum noch mit der vernetzten, von Daten bestimmten Welt vertragen würden. Rohleder: „Wir sollten uns nicht gegen die Logik der Digitalisierung wenden, indem wir das Dogma aufrechterhalten, möglichst wenige Daten zu erheben.“
Stattdessen sollten die Chancen der Datennutzung für die gesamte Gesellschaft realisiert werden: „Der enorme Nutzen für die Menschen muss wieder in den Mittelpunkt der Debatte gestellt werden. Datenschutz muss mit anderen Grundrechten wie dem Recht auf körperliche Unversehrtheit klug abgewogen werden.“
Der Grundsatz der Zweckbindung sei insbesondere im Hinblick auf Big-Data-Analysen problematisch. Bislang dürften Daten nur für die Zwecke verarbeitet werden, für die sie erhoben wurden. Viele Big Data Analysen zielen aber laut Bitkom darauf ab, aus einem vorhandenen Datenbestand neue Erkenntnisse zu gewinnen. Daher sei es bei der Datenerhebung kaum möglich, sämtliche Analyse- und Verwendungszwecke vorauszusehen.
Ein wesentlicher Schwachpunkt der aktuellen EU-Entwürfe ist aus Sicht des Bitkom auch, dass Anreize für die Anonymisierung und Pseudonymisierung von personenbezogenen Daten fehlen. Rohleder: „Setzen Unternehmen oder andere Organisationen diese Verfahren ein, sollte eine Verarbeitung erleichtert werden“. Dafür müssten in der Verordnung aber rechtliche Anreize geschaffen werden. Als Vorbild könne das deutsche Telemediengesetz dienen.
Die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU wird voraussichtlich in einem Jahr in Kraft treten. Bis dahin versuchen Verbände und Interessenvertreter vor und hinter den Kulissen Einfluss darauf zu nehmen.




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