02.04.2013, 13:07 Uhr

Bundesnetzagentur will TAL-Entgelte erhöhen

Geht es nach der Bundesnetzagentur, so darf die Telekom ab dem 1. Juli im Monat 10,19 Euro für die Anmietung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) verlangen. Der Wettbewerb reagiert mit gewohnter Empörung.
Die Bundesnetzagentur hat ihren Entgeltvorschlag für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die sogenannte letzte Meile, genannt. Demnach darf die Telekom ab dem 1. Juli 2013 monatlich 10,19 Euro von ihren Wettbewerbern für die Anmietung der TAL verlangen - bislang waren es 10,08 Euro.
Konkret steigt für die Strecke vom großen Hauptverteiler bis zum Kabelverzweiger das Monatsentgelt von 2,91 auf 3,40 Euro, vom Kabelverzweiger bis zum Endkunden sinkt es hingegen von 7,17 auf 6,79 Euro. Zur Erklärung: Der Hauptverteiler (HVt) ist der zentrale Punkt im Netz der Telekom, ab dem die einzelnen Kupferleitungen zu den Endkunden führen. Bei den Kabelverzweigern (KVz) handelt es sich um die grauen Verteilerkästen am Straßenrand. 
Die Entscheidung rief bei der Telekom auf der einen Seite und dem Wettbewerb auf der anderen Seite - wie auch schon in der Vergangenheit - ein geteiltes Echo hervor. Die Telekom begrüßte über den Micro-Blogging-Dienst Twitter offiziell die Entscheidung der Bundesnetzagentur, die TAL-Entgelte erstmals seit 14 Jahren nicht senken zu wollen. Ganz zufrieden dürften aber auch die Bonner nicht sein: Immerhin hatten diese Mitte Januar noch eine - wenn auch unrealistische - Erhöhung auf 12,37 Euro gefordert.
Als einen "ganz schwarzen Tag für die Kunden auf dem Land und die ambitionierten Breitband-Ziele der Bundesregierung" bezeichnete hingegen Peer Knauer, Präsident des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM), die Ankündigung der Bundesnetzagentur.  
Der Preiserhöhung für mehr als 9 Millionen angemietete TAL-Anschlüsse am Hauptverteiler stünde eine marginale Senkung für nur rund 140.000 gemieteter TALs am KVz gegenüber, empört sich der Verband. Das bedeute eine drastische Belastung des Wettbewerbs und der Infrastrukturinvestoren in Höhe von rund 37 Millionen Euro im Genehmigungszeitraum und eine Entwertung der Investitionen der Unternehmen, die Glasfaser bis zum Hauptverteiler gebaut haben. Knauer: "Da praktisch alle ausbauenden Unternehmen auch auf die überteuerte HVt-TAL angewiesen sind, wird deren Investitionskraft weiter geschwächt."

Homann: "Fairer Kompromiss"

Die Bundesnetzagentur verteidigte indes ihre Entscheidung: "Die moderate Erhöhung des Preises für den Zugang zur letzten Meile am Hauptverteiler und die Absenkung des Überlassungsentgelts für die kürzere Kabelverzweiger-Variante sind das Ergebnis eines sehr sorgfältig und transparent durchgeführten Genehmigungsverfahrens", betonte Präsident Jochen Homann. Und weiter: "Zu niedrige Preise würden bereits getätigte Investitionen entwerten sowie neue beeinträchtigen und damit den Regulierungszielen zuwider laufen."
Generell erhofft sich Homann von den neuen TAL-Entgelten weitere wichtige Impulse für den Breitbandausbau. "Infolge des günstigeren Entgelts für die letzte Meile ab dem Kabelverzweiger und des größeren preislichen Abstands zur Hauptverteiler-TAL ist es für Wettbewerber künftig attraktiver, Kabelverzweiger zu erschließen und damit den Breitbandausbau in Deutschland weiter mit voranzutreiben", ist sich der Bundesnetzagentur-Chef sicher. "Die von uns vorgeschlagenen Entgelte stellen einen fairen Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessen der Marktakteure dar."
Die Entscheidungsentwürfe werden am 10. April 2013 im Amtsblatt der Bundesnetzagentur zur nationalen Konsultation veröffentlicht. Anschließend werden die Entscheidungsentwürfe der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermittelt, die dann innerhalb eines Monats Stellungnahmen abgeben können. Sofern die EU-Kommission keine Bedenken gegen die Entscheidungen äußert, treten diese ab dem 1. Juli 2013 endgültig in Kraft.
Was denken Sie? Halten Sie die TAL-Entgelte für gerechtfertigt?




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