Letzte Meile 20.04.2016, 15:44 Uhr

Bundesnetzagentur senkt TAL-Entgelte minimal

Die Bundesnetzagentur hat die Gebühren neu festgelegt, die die Wettbewerber an die Telekom für die Nutzung der letzten Meile zahlen müssen. Diese sind allerdings nur minimal gefallen.
Die Deutsche Telekom hatte eine Anhebung gefordert, die Wettbewerber in Form der Verbände Buglas, VATM und Breko wie üblich eine Reduzierung. Heute nun hat die Bundesnetzagentur die TAL-Gebühren für die kommenden Jahre festgelegt und dabei zumindest teilweise dem Wunsch der Wettbewerber entsprochen.
Am 1. Juli müssen diese 10,02 Euro für die Hauptverteiler-Teilnehmeranschlussleitung bezahlen, das sind 17 Cent weniger als bislang. Bei der Kabelverzweiger-TAL fällt die Senkung nochmal geringer aus: Lediglich um 2 Cent reduzierte die Behörde den Preis, und zwar auf 6,77 Euro. Eine Übersicht der TAL-Gebühren der letzten Jahre finden Sie in der Schautafel des Buglas.
Die Telekom hatte Entgelte von 11,20 Euro für die HVt-TAL und 7,51 Euro für die KVz-TAL beantragt, äußerte sich aber nicht zu den jetzt festgelegten Preisen.
Die neuen Gebühren gelten nun bis 30. Juni 2019, dann entscheidet die Bundesnetzagentur erneut. Nun aber legt sie die aktuell vorgeschlagenen Entgelte der EU-Kommission zur Konsultation vor. Ein Vetorecht besitzt diese allerdings nicht, da die von der EU vorgeschlagene Berechnungsmethode der TAL-Finanzierung erst am 1. Januar 2017 verbindlich ist. 
„Auch wenn wir uns eine konsequentere Umsetzung der EU-Empfehlung – und damit eine deutlichere Reduzierung der TAL-Entgelte – gewünscht hätten: Jeder Euro, den die alternativen Netzbetreiber für den Zugang zu einer weitgehend abgeschriebenen Kupferinfrastruktur einsparen können, kommt dem Ausbau mit zukunftssicheren und nachhaltigen Glasfaser-Infrastrukturen zu Gute", sagt Stephan Albers, Geschäftsführer des Breko.
Unzufrieden zeigt man sich beim VATM: "Die Entgelte befinden sich immer noch auf überhöhtem Niveau. Für altes Kupferkabel zahlen wir unverändert die Kosten für den hypothetischen kompletten Neubau der angemieteten sogenannten letzten Meile bis zum Kunden“, so Geschäftsführer Jürgen Grützner.
Konkret auf die geringe Absenkung der KVz-TAL bezieht sich die Kritik von Buglas-Geschäftsführer Wolfgang Heer: "Angesichts der Tatsache, dass bei der KVz-TAL seit der letzten Entgeltentscheidung im Jahr 2013 das durch die Vectoringentscheidung induzierte Windhundrennen stattgefunden hat, ist diese Mikro-Absenkung deutlich zu niedrig."




Das könnte Sie auch interessieren