GFF 12.07.2022, 12:12 Uhr

Neue Klage wegen Überwachungsbefugnissen der Nachrichtendienste

Weil Inlandsnachrichtendiensten neue Befugnisse zum Auslesen verschlüsselter Kommunikation zugesprochen wurden, hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) nun Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
(Quelle: REDPIXEL.PL/Shutterstock)
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) klagt in Karlsruhe gegen die neuen Befugnisse der Inlandsnachrichtendienste zum Auslesen verschlüsselter Kommunikation. Schwere Grundrechtseingriffe seien vorprogrammiert, teilte der Berliner Verein mit. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts bestätigte den Eingang der Verfassungsbeschwerde. Sie werde das Aktenzeichen 1 BvR 1295/22 erhalten.
Seit einem Jahr dürfen die Verfassungsschutzbehörden und der Militärische Abschirmdienst (MAD) Chats über Whatsapp und andere verschlüsselte Messenger-Dienste mitlesen. Dafür benötigen sie eine entsprechende Anordnung im Einzelfall. Davor war die Verwendung von heimlich installierter Software zum Mitlesen von Kommunikation nur dem Bundeskriminalamt gestattet, und auch nur in bestimmten Fällen.
Der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte die Reform für nötig gehalten, weil Extremisten für ihre Propaganda und Absprachen kaum noch Telefon und SMS nutzten, sondern hauptsächlich verschlüsselte Kommunikation. Die GFF kritisiert unter anderem, dass Betroffene sich nicht wehren könnten, weil der Zugriff heimlich passiere und in der Regel auch später nicht offengelegt werde.
Im Sommer 2021 hatten bereits mehr als 60 Abgeordnete der damaligen FDP-Bundestagsfraktion Verfassungsbeschwerde eingereicht (Az. 1 BvR 1705/21). Inzwischen ist die FDP selbst an der Bundesregierung beteiligt. Im Koalitionsvertrag ist unter anderem vereinbart, dass alle Sicherheitsgesetze einer Überprüfung unterzogen werden sollen.




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