0180-Anrufe dürfen Kunden keine Zusatzgebühren kosten

Service kostet

"Service kostet", meinte hingegen der Präsident des Bundesverbands Onlinehandel, Oliver Prothmann. "Dementsprechend muss der Händler schauen, wie er die Kosten gedeckt bekommt." Verbraucher müssten dann möglicherweise künftig auf andere Art für Serviceleistungen aufkommen. Es bleibe abzuwarten, ob etwa im Onlinehandel auf Dauer die Preise für Produkte stiegen.
Wie viele Unternehmen über die Branchen hinweg für Vertragsfragen 0180-Nummern nutzen, ist unklar. Der Verbraucherzentrale liegen darüber nach eigenen Angaben keine Informationen vor. Laut Bundesnetzagentur sind knapp 300 000 Service-Nummern vergeben. Wofür diese verwendet werden, erhebt sie nicht. Im Onlinehandel setzten vor allem größere Unternehmen auf die Nummern, sagte Verbandspräsident Prothmann.
Hintergrund des EuGH-Urteils ist ein Verfahren am Landgericht Stuttgart.
Dort ist der Online-Elektro-Händler Comtech angeklagt, der früher eine kostenpflichtige 01805-Service-Hotline geschaltet hatte. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs - eine Institution der Wirtschaft zur Selbstkontrolle - warf Comtech daher eine "unlautere geschäftliche Handlung" vor. Das deutsche Gericht fragte beim EuGH nach, wie die entsprechende EU-Verbraucherrechte-Richtlinie auszulegen sei. "Wir sehen unsere Auffassung bestätigt", sagte eine Sprecherin der Wettbewerbszentrale nach dem Urteil.




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