Netzbetreiber lassen Kunden und Handel keine Wahl

Für und Wider

Die Netzbetreiber mit Routerzwang beharren auf ihrem Standpunkt, dass die von ihnen ausgesuchte Hardware notwendig sei, um Support leisten zu können. Die Routerhersteller werfen ihnen hingegen vor, den Markt für Endgeräte einseitig auf sich zu übertragen. ?Dies erinnert an das Endgerätemonopol vor der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes?, heißt es in dem Protestbrief, der Telecom Handel vorliegt.
Für AVM, D-Link und Co. ist die Sache klar: Die Anbieter verstoßen gegen das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTGE). Darin heißt es (verkürzt): ?Betreiber öffentlicher TK-Netze dürfen den Anschluss von TK-Endeinrichtungen an die Schnittstelle nicht verweigern.? Was der Gesetzgeber unter einer Schnittstelle versteht, erläutert er in § 2: ?ein Netzabschlusspunkt, das heißt der physische Anschlusspunkt, über den der Benutzer Zugang zu öffentlichen TK-Netzen erhält?. Die Definition bleibt schwammig, und genau das nutzen die Anbieter aus. Sie erklären kurzerhand, die Netzwerkbuchsen ihrer Geräte seien der Netzabschlusspunkt und nicht etwa die TAE-Dose an der Wand.
Weil das Gesetz nicht klar die Telefondose nennt, kann die Bundesnetzagentur dem Treiben bislang nur hilflos zuschauen. ?Die Bundesnetzagentur ist zum Ergebnis gekommen, dass sie keine rechtliche Handhabe gegen die Kopplung ?Vertrag nur mit bestimmtem Router? hat?, so die Behörde in einer Stellungnahme. Diese Äußerung brachte das Fass zum Überlaufen und war der Auslöser für den Protestbrief. Die Bundesnetzagentur hat indes angekündigt, Hersteller und Netzbetreiber demnächst an einen Tisch zu bringen, um das Problem zu lösen. Das letzte Wort in der Sache ist also noch nicht gesprochen.




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