Verwaltungsgericht Köln 21.02.2019, 14:19 Uhr

5G-Versteigerung rechtmäßig - noch keine Entscheidung über Regeln

Die Frequenzvergabe der Bundesnetzagentur mittels einer Versteigerung ist rechtmäßig, so ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Über die genauen Regeln für die Versteigerung hat das Gericht aber noch nicht entschieden.
(Quelle: shutterstock.com/Who is Danny)
Die Bundesnetzagentur darf die Frequenzen für das ultraschnelle 5G-Mobilfunknetz grundsätzlich über eine Versteigerung vergeben. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und eine Klage des Netzbetreibers Telefónica Deutschland abgewiesen.
Die Frequenzvergabe über eine Versteigerung sei rechtmäßig, teilte das Gericht mit. Über die Klagen von Telefónica und anderen Mobilfunkfirmen gegen die von der Netzagentur festgelegten Regeln für die Versteigerung hat das Gericht aber noch nicht entschieden.

Telefónica hatte vor Gericht moniert, dass die Netzagentur Frequenzen in die Versteigerung einbeziehe, die noch bis 2025 zur Nutzung zugeteilt seien und deshalb derzeit gar nicht zur Verfügung stünden. Das Unternehmen hatte zudem beklagt, dass bestimmte für die lokale und regionale Nutzung vorgesehene Frequenzen nicht versteigert werden.
Das Verwaltungsgericht entschied aber, dass die Bundesnetzagentur die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums nicht überschritten habe. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

Klagen gegen die Vergaberegeln

Von größerer Bedeutung für die Versteigerung der 5G-Frequenzen könnten die Klagen gegen die Vergaberegeln sein. Telefónica und Vodafone haben dazu Eilanträge beim Kölner Verwaltungsgericht gestellt, um die für Ende März geplante Versteigerung zu stoppen.
Und auch die Deutsche Telekom pocht auf eine rasche Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Man habe sich dazu entschieden, einen Eilantrag beim Kölner Verwaltungsgericht zu stellen, sagte Telekom-Chef Tim Höttges. 
Stimmt das Gericht den Anträgen zu, würde sich die für Ende März geplante Auktion auf unbestimmte Zeit verzögern - dann müssten erst die Klagen der Netzbetreiber in der Hauptsache abgearbeitet werden, bevor versteigert werden darf.

"Ich hoffe, dass das Gericht die Eilanträge und die Argumente, die vorgetragen werden, berücksichtigt", sagte Höttges. Bei den Klagen geht es um die Vergaberegeln, welche die Bundesnetzagentur festgelegt hatte, beispielsweise zur Versorgung in der Fläche. Die Netzbetreiber monieren, dass die Regeln teilweise zu Unklarheit führen und eine Öffnung eigener Antennenanlagen erzwungen werden könnte. Zudem sehen sie Bevorteilung für Neueinsteiger - in diesem Fall den Konkurrenten 1&1 Drillisch - durch Ausnahmeregeln.




Das könnte Sie auch interessieren