Digitalisierung 28.03.2023, 11:32 Uhr

Gesetzesvorhaben der Bundesregierung müssen zum „Digitalcheck“

Wurde bei neuen Gesetzentwürfen und Verordnungen an die digitale Umsetzbarkeit gedacht? Das überprüft in Zukunft der Normenkontrollrat mit einem "Digitalcheck".
(Quelle: greenbutterfly/Shutterstock)
Neue Gesetzentwürfe und Verordnungen der Bundesregierung werden vom 1. April an einem sogenannten Digitalcheck unterzogen, dessen Ergebnisse öffentlich einsehbar sind. Dabei wird automatisch geschaut, ob bei dem jeweiligen Vorhaben eine digitale Umsetzung mitgedacht wurde. Außerdem prüfen Experten, ob die damit verbundenen Prozesse für Verwaltungsmitarbeiter, Bürger und Unternehmen einfach zu bewältigen sind oder eher in die Kategorie Bürokratischer Fünfkampf gehören - mit den Disziplinen Ausdrucken, Ausfüllen, Absenden, Hoffen und Warten.
"Die Digitalisierung ist einer der größten Hebel für den Bürokratieabbau - Voraussetzung ist natürlich, dass man den Hebel in die richtige Richtung umlegt", sagt Malte Spitz, Mitglied des Nationalen Normenkontrollrats, der Deutschen Presse-Agentur. In der Praxis ist es bisher so, dass Bürger sowie Unternehmen Verfahren, die nur analog laufen oder in der digitalen Umsetzung für Überforderung sorgen, praktisch hilflos ausgeliefert sind - abgesehen von der Möglichkeit, die politisch Verantwortlichen bei der nächsten Wahl an der Urne abzustrafen.
Spitz, der dem zehnköpfigen Gremium als Berichterstatter für digitale Verwaltung angehört, will nicht zu viel versprechen. "Die nächsten 18 Monate werden zeigen, ob der politische Wille, der mit der Einführung des Digitalchecks verbunden war, auch bis nach ganz unten zu den Referenten, die an den Gesetzentwürfen mitwirken, durchsickert."




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