Google weigert sich, Links global zu löschen

Google sieht Internet-Freiheit in Gefahr

Würde man Frankreichs Antrag nachgeben, wäre das Internet schlussendlich nur so frei, wie es das am wenigsten freie Land erlaube, so Googles Begründung. Der Konzern hat nun CNIL gebeten, die Forderung zurückzunehmen.
In der Theorie besagt das "Recht auf Vergessenwerden", dass europäische Nutzer Google unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichten können, Suchergebnisse, die mit ihrem Namen in Verbindung stehen, zu entfernen. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juni 2014 hervor. Das gilt für Links zu Angeboten und Webseiten, die belanglos oder veraltet sind oder die eigene Privatsphäre angreifen und Persönlichkeitsrechte verletzen.
Tatsächlich scheint Google aber nicht (viel) zu vergessen: In seinem aktuellen Transparenzbericht gibt der Internet-Konzern Auskunft über die globale Nutzung seiner Dienste und die Zusammenarbeit mit Ländern, Unternehmen und Nutzern. Der Bericht behandelt auch die Praxis zur Löschung von Suchergebnissen, wie sie das europäische "Recht auf Vergessenwerden" fordert. Daraus geht hervor, dass der Konzern nicht einmal der Hälfte aller Anfragen in Deutschland zugestimmt hat.




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