Preisminderungsrecht 12.12.2022, 11:20 Uhr

Messungen: Weiterhin schlechtes Internet daheim

Schnelles und stabiles Internet zu Hause wird im Alltag immer wichtiger. Ein Rechtsanspruch stärkt der Kundschaft seit einem Jahr den Rücken. Doch Probemessungen belegen weiterhin in Tausenden Fällen eine viel zu schlechte Leistung des Anbieters.
Messungen zufolge gibt es weiterhin Defizite beim Internet zu Hause
(Quelle: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa-Zentralbild/dpa)
Ein Jahr nach Einführung eines Preisminderungsrechts bei schlechtem Internet belegen Probemessungen weiterhin in Tausenden Fällen eine viel zu schlechte Leistung des Anbieters. Von Mitte Dezember 2021 bis Ende Oktober 2022 beendeten Verbraucher circa 28.000 Probemessungen, die für den Rechtsanspruch nötig sind, wie die Bundesnetzagentur auf Anfrage mitteilte.
Dabei sei fast ausschließlich ein Minderungsanspruch festgestellt worden. Allerdings ist die Zahl dieser Messungen im Vergleich zur Anfangszeit des Rechtsanspruchs deutlich gesunken, gut die Hälfte besagter Messungen (15.000) erfolgte schon in den ersten zweieinhalb Monaten.
Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, äußert sich positiv über den Rechtsanspruch. "Das Mess-Tool hat sich nach einem Jahr gut etabliert", sagt der ehemalige Verbraucherschützer. "Wir helfen Tausenden Verbrauchern, ihrem Provider eine Minderleistung nachzuweisen."

Minderungsrecht für Festnetz-Internet

Das Minderungsrecht bezieht sich auf Festnetz-Internet. Ist das Netz daheim erheblich schlechter als vertraglich vereinbart, steht den Haushalten eine Reduzierung der Monatszahlung zu. Das dafür notwendige Messinstrument breitbandmessung.de, das im Browser oder als Desktop-App anwendbar ist, startete am 13. Dezember 2021.
Seither wurde die App 100.000 Mal runtergeladen und installiert. Viele Verbraucher begannen nach dem Download die zeitlich recht aufwendigen Messungen, führten sie aber nicht zu Ende. Vorgeschrieben sind 30 Tests an drei Tagen, wobei es unterschiedlich große Zeitabstände zwischen den Tests geben muss. Nur wer das durchhält, bekommt am Ende ein Protokoll. Um wie viel Verbraucher ihre Monatsrechnung reduzieren können, enthält das Protokoll nicht - das müssen die Verbraucher mit ihrem Provider klären. Stellt sich der Anbieter stur, könnten Verbraucher vor das Amtsgericht ziehen. Dort hätten sie gute Karten.




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