LTE-Drossel 21.01.2014, 10:50 Uhr

Verbraucherzentrale Sachsen verklagt Vodafone

Die Verbrauchzentrale Sachsen hat angekündigt, den LTE-Anbieter Vodafone zu verklagen. Hintergrund ist die Drosselung des LTE-Tempos bei Erreichen eines bestimmten Datenvolumens - trotz Flatrate.
(Quelle: Phatic-Photography - Fotolia.com)
von Konstantin Pfliegl
Die Verbrauchezentrale Sachsen geht weiter gegen Anbieter von stationären LTE-Internetzugängen vor, welche die Geschwindigkeit nach Erreichen eines bestimmten Datenvolumens drosseln - trotz Flatrate. Während die Deutsche Telekom auf eine Abmahnung der Verbraucherschützer vom Dezember reagierte und ihre LTE-Tarife für Neukunden anpasste, hat Vodafone seine Angebote bis dato nicht geändert.
Der Hintergrund: Vodafone verspricht in seiner Werbung mit dem Tarif „LTE Zuhause“ einen schnellen Internetzugang über den Mobilfunkstandard LTE. Je nach gebuchtem Tarif – „LTE Zuhause S“, „LTE Zuhause M“ oder „LTE Zuhause L“ – drosselt Vodafone nach Erreichen eines bestimmten Datenvolumens die Internetgeschwindigkeit. Statt eines flotten Internetzugangs mit bis zu 50 MBit/s gibt es dann nur noch ein Schneckentempo von 384 KBit/s.
Die Verbraucherzentrale Sachsen sieht darin einen unlauteren Wettbewerb. Konkret verschleiere Vodafone die Drosselung in seiner LTE-Werbung, „so dass die Verbraucherinnen und Verbraucher vielmehr im Sinne einer Flatrate von einer unbegrenzten Internetnutzung zu der versprochenen Geschwindigkeit ausgehen dürfen.“
Nun will die Verbraucherzentrale von den Gerichten klären lassen, inwieweit eine Drosselung der Internetgeschwindigkeit auf nicht einmal ein Zehntel der ursprünglich vereinbarten Geschwindigkeit rechtens ist.




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