Neuer Selfie-Trend: Mini-Drohnen starten durch

Illegale Funktionen und gesetzliche Vorgaben

Einige Funktionen der Selfie-Drohnen verstoßen sogar gegen deutsche Gesetze. "Die Follow-Me-Einstellung, also dass die Handydrohne selbstständig hinter einer Person herfliegt, ist in Deutschland nicht zulässig", sagt Daniel Schräder. Der Nutzer muss das Gerät steuern und im Blick behalten.
Für die Mini-Quadrocopter gilt unter anderem die neue Drohnenverordnung. Sie dürfen nicht höher als 100 Meter fliegen und niemanden gefährden. Das Fliegen über folgenden Gebieten ist tabu: Menschenansammlungen, Einsatzstellen von Polizei und Feuerwehr, Wohngrundstücke, Industrieanlagen, Kontrollzonen von Flugplätzen, Naturschutzgebiete und Bundes- oder Landesbehörden.
Generell sollten sich Nutzer genau überlegen, wo sie ihre Drohne fliegen lassen. Wer die Fotos ungeprüft in einem sozialen Netzwerk teilt, riskiert eine kostenpflichtige Abmahnung. "Auf den Bildern oder Videos darf kein urheberrechtlich geschütztes Material sein oder andere Personen, die nicht zugestimmt haben", sagt Julian Graf von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Was bleibt also übrig vom fliegenden Selfie-Auge? Gerade bei den günstigen Modellen muss man Abstriche bei der Qualität der Fotos machen. Wer das nicht will, muss mehr Geld investieren. Leistungsfähige Video- und Foto-Drohnen wie DJIs Mavic Pro kosten mehr als 1.000 Euro.
Zudem sollte man sich vor dem Kauf genau mit den rechtlichen Bedingungen auseinandersetzen. Insbesondere über Datenschutz- und Drohnengesetze sollten Nutzer gut informiert sein. Und weil die meisten Privathaftpflichtversicherungen nicht für Quadrocopterschäden aufkommen, sollte eine geeignete Versicherung abgeschlossen werden.




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