Änderungen im Widerrufsrecht

Übergangszeit von drei Monaten

Die neuen Regelungen treten mit Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt in Kraft, die bei Redaktionsschluss noch nicht erfolgt war. Die alte gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung kann noch während einer Übergangszeit von drei Monaten nach Inkrafttreten der neuen Regelungen verwendet werden. Nicht geregelt hat der Gesetzgeber die Streitfrage, ob zum Beispiel bei Handy-Verträgen das Widerrufsrecht mit Nutzung der SIM-Karte bei entsprechender Belehrung des Kunden erlischt.
Hintergrund: Jeder Anbieter von Waren oder Dienstleistungen im Internet muss den Kunden ordnungsgemäß über sein gesetzliches Widerrufsrecht belehren. Zu diesem Zweck stellt der Gesetzgeber eine Muster-Widerrufsbelehrung nebst Gestaltungshinweisen zur Verfügung. Bei der Umsetzung des Musters ist größte Sorgfalt geboten: Schon kleine Abweichungen von den gesetzlichen Regelungen sind ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß. Zudem führt eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung dazu, dass die Widerrufsfrist anstelle von 14 Tagen bis zur Nachholung der ordnungsgemäßen Belehrung weiterläuft und der Anbieter gegebenenfalls auch keinen Wertersatz für Verschlechterungen der Sache verlangen kann.