Rechtsformen 09.03.2010, 14:02 Uhr

Kein Bund für die Ewigkeit

Fachhändler sollten prüfen, ob die aktuelle Rechtsform noch zu ihrem Unternehmen passt. Die Auswahl hängt von vielen Faktoren ab und bleibt eine Einzelfallentscheidung. Wichtige Aspekte sind die Haftung, die steuerlichen Auswirkungen sowie die Kreditwürdigkeit.
Vor allem die beschränkte Haftung ist in meinen Augen ein Argument für die GmbH“, meint Oliver H., Inhaber und Geschäftsführer eines Handy-Shops. „Als Einzelunternehmer hafte ich auch mit meinem Privatvermögen. Da hätte ich schon gerne eine Deckelung.“ Der Mobilfunkspezialist hatte 1997 den Familienbetrieb, der als Einzelunternehmen geführt wurde, übernommen – und die Rechtsform bislang beibehalten. Nun denkt der Unternehmer über einen Wechsel der Rechtsform nach.
Das kann durchaus sinnvoll sein, denn ein Einzelunternehmer haftet nicht nur mit dem Gesellschaftsvermögen, sondern auch mit seinem gesamten Privatvermögen. Sollte das Unternehmen in Insolvenz gehen, droht dem Einzelunternehmer in der Folge auch der Verlust seines Privatvermögens und im schlimmsten Fall auch die private Insolvenz. Ebenso verhält es sich mit der Haftung bei den Personengesellschaften. Eine beschränkte Haftung, die auf das Stammkapital beziehungsweise das Geschäftsvermögen begrenzt ist, gibt es hingegen bei den Kapitalgesellschaften.
Die häufigste Rechtsform
Trotz der vollen Haftung ist das Einzelunternehmen bei weitem die beliebteste Rechtsform. So zählte das Statistische Bundesamt von Januar bis November 2009 nahezu 550.000 Neugründungen von Einzelunternehmen in Deutschland – ein stolzer Anteil von über 80 Prozent an den Gesamtgründungen. Eine Umfrage unter Netzbetreibern, Service-Providern und TK-Einkaufskooperationen zeichnet ein ähnliches Bild.
Bei den meisten hat sich die Mehrzahl der angeschlossenen Handelspartner für ein Einzelunternehmen entschieden. Dabei haben die Shopbetreiber in der Regel Wahlfreiheit bezüglich der Rechtsform ihres TK-Shops. So erläutert Hubert Kluske, Geschäftsführer der Mobilcom-Debitel Shop GmbH: „Der Franchise-Partner-Vertrag schreibt keine Rechtsform vor. Wir prüfen aber vor Vertragsabschluss die Bonität, die hinter der Rechtsform steht.“