Kein Bund für die Ewigkeit

Rechtsformen: Kein Bund für die Ewigkeit

Welcher Schuh passt?
Nicht nur für Gründer stellt sich die Frage, welche Rechtsform für ihr Unternehmen geeignet ist. Auch Fachhändler, die bereits ein Geschäft führen, sollten immer wieder kritisch überprüfen, ob die aktuelle Rechtsform für ihr Unternehmen noch passend ist. Dabei gibt es kein Pauschalrezept, nach welchen Kriterien man die optimale Rechtsform auswählt – weder für Neugründungen noch für bestehende Unternehmen.
„Letztendlich ist es immer eine Einzelfallentscheidung“, sagt Annika Böhm, Rechtsanwältin und Referatsleiterin Gesellschafts- und Bilanzrecht beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). „Der Existenzgründer muss entsprechend seinen Plänen überlegen, welche Rechtsform oder Art der Unternehmsführung die richtige ist“, so Böhm weiter. Dabei sollte er jedoch nicht nur die Haftung im Blick haben.
Essenziell sind vor allem auch die Art des Geschäfts, die Anzahl der Gesellschafter sowie die Rolle, die diese im Unternehmen übernehmen wollen. Für einen Gründer, der alleiniger Geschäftsleiter sein will, kommen beispielsweise ein Einzelunternehmen, eine KG, eine GmbH oder eine AG in Betracht. Mehrere Gesellschafter könnten sich dagegen zwischen GbR, OHG oder GmbH entscheiden.
Unbedingt im Vorfeld zu klären ist zudem, wie viel Kapital in das Unternehmen eingebracht werden kann oder soll. So erfordern Personengesellschaften kein Mindestkapital; bei einer GmbH ist dagegen ein Mindestkapital von 25.000 Euro Pflicht. Viele Shopbetreiber bedenken außerdem nicht, dass Image und Kreditwürdigkeit eines Unternehmens ebenfalls eng mit der Rechtsform verbunden sind. Eine GmbH wirkt beispielsweise besonders seriös, ist allerdings aufgrund der beschränkten Haftung weniger kreditwürdig als zum Beispiel ein Einzelunternehmen.