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Das Arbeitszeugnis - Form und Aufbau

Arbeitszeugnisse sind Urkunden, die eine bestimmte äußere Form aufweisen müssen. Kaffeeflecken, Durchstreichungen oder Knicke sind tabu, denn der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf ein sauberes und ordentliches Zeugnis. Es muss ferner auf dem normalen Firmengeschäftspapier erstellt werden, Firmenname und -anschrift müssen erkennbar sein. Auch der inhaltliche Aufbau des Arbeitszeugnisses muss bestimmte Kriterien erfüllen. Eine Übersicht, was bei einem qualifizierten Zeugnis nicht fehlen darf, liefert die folgende Checkliste:
1. Offizieller Briefbogen der Firma mit Firmenname und Anschrift
2. Überschrift: Zeugnis, Zwischenzeugnis, Ausbildungszeugnis etc.
3. Persönliche Angaben zum Arbeitnehmer: Name, gegebenenfalls akademischer Titel, Geburtsdatum, Wohnort
4. Art und Dauer der Beschäftigung
5. Aufgabenbeschreibung: Darstellung der ausgeführten Tätigkeit sowie gegebenenfalls wesentliche Stationen des Arbeitnehmers im Unternehmen
6. Erwähnung von Fortbildungen
7. Leistungsbeurteilung: Zunächst anhand verschiedener Einzelkriterien (Arbeitsbereitschaft, Tempo, Qualität etc.) und abschließend in einem zusammenfassenden Satz
8. Beurteilung der Führung: Verhalten gegenüber Mitarbeitern, Vorgesetzten und Kunden
9. Austrittsdatum und auf Wunsch des Arbeitnehmers der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, zum Beispiel bei Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen
10. Schluss: Dankes- und Bedauernsformel sowie Wünsche für die Zukunft
11. Unterschrift und Datum der Ausstellung
12. Wichtig sind außerdem Sauberkeit sowie ein ordentliches Schriftbild ohne Schreibfehler