BGH-Urteil 09.06.2016, 11:31 Uhr

eBay: Ende für Abbruchjäger erwartet

Abbruchjäger sind bei eBay keine Seltenheit. Sie bieten für ein Produkt und hoffen, dass der Verkäufer die Aktion abbricht, um ihn dann auf Schadenersatz zu verklagen. Doch der BGH könnte diesem Treiben bald ein Ende setzen.
(Quelle: shutterstock.com/Maxx-Studio)
Abbruchjäger machen schon seit einiger Zeit Verkäufern auf eBay das Leben schwer. Sie zielen darauf ab, dass ein Verkäufer eine Auktion auf dem Online-Marktplatz abbricht, um ihn dann auf Schadensersatz zu verklagen. Doch dieser Masche soll nun Einhalt geboten werden. Es scheint sehr wahrscheinlich, dass die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe erstmal solche Handlungen als Rechtsmissbrauch verurteilen werden.

Fall: Verkaufsauktion eines Motorrads

Ausschlaggebend könnte folgender Abbruchjäger-Fall sein: Ein Verkäufer hatte 2012 ein gebrauchtes Motorrad bei eBay zum Kauf angeboten. Die Auktion startete mit einem Preis von einem Euro. Ein Bieter gab ein Gebot von einem Euro für das Motorrad ab. Doch kurz darauf brach der Verkäufer die Auktion auf eBay ab. Der Bieter reichte daraufhin eine Klage auf Schadensersatz gegen den Verkäufer ein und verlangte einen Betrag von 4.899 Euro. Denn der Wert des zu ersteigernden Motorrads soll sich auf 4.900 Euro belaufen.

Erstinstanzlich hatte Klage Erfolg

In erster Instanz habe die Klage zum Teil Erfolg gehabt, teilt der Bundesgerichtshof in der Ankündigung des Verhandlungstermins mit. Auf die Berufung des Verkäufers hat das Landgericht Görlitz die Klage insgesamt abgewiesen. Zudem wurde auch die Berufung des Käufers zurückgewiesen. Die Richter des Landgerichts Görlitz haben die eingereichte Klage des Bieters als rechtsmissbräuchlich eingestuft, da er als sogenannter Abbruchjäger handelte. Nun beschäftigt sich der BGH mit diesem Sachverhalt.

Erstmalig Abbruchjägern ein Ende setzen

Das besondere an diesem Fall ist, dass erstmalig die Chancen nicht schlecht stehen sollen, dass dem BGH genug Beweise vorliegen, um einen Rechtsmissbrauch festzustellen, berichtet die Wirtschaftswoche. Durch das Urteil des BGH könnte zum ersten Mal dem Treiben des systematischen Profischlagens aus abgebrochenen Internetauktionen ein Ende gesetzt werden.
Das Urteil des BGH ist für den 24. August angekündigt.




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