Online-Marktplatz 30.08.2016, 15:53 Uhr

eBay meldet Neuerungen für gewerbliche Verkäufer

Der Online-Marktplatz eBay hat für das zweite Halbjahr zahlreiche Neuerungen für gewerbliche Verkäufer bekanntgegeben. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick.
(Quelle: eBay)
Im zweiten Halbjahr 2016 führt der Online-Marktplatz eBay Änderungen für gewerbliche Verkäufer ein. Diese Neuerungen sollen den Verkäufern mehr Kontrolle über ihr Geschäft gewährleisten. Ebenso soll das Shopping-Erlebnis für die User dadurch weiter optimiert werden.

Neues Verkäufer Cockpit Pro

Ab Herbst 2016 wird den eBay-Verkäufern ein neues sogenanntes Verkäufer Cockpit Pro zur Verfügung gestellt. Hier sollen sich die Online-Händler dann neuer Tools bedienen und von diesem zentralen Ort aus ihre Artikel bei eBay einstellen, bearbeiten und vermarkten können. Zudem sollen Händler hier einen umfassenderen Überblick über ihre Performance, den Servicestatus und die Serviceleistungen erhalten. Auch Zahlen und Statistiken zur Analyse und zum Ausbau des Geschäfts werde laut eBay zur Verfügung gestellt.

Aktuell können sich Verkäufer bereits auf einer Warteliste für das Cockpit Pro eintragen. Ab Herbst finden dann registrierte Online-Händler ihr kostenloses Cockpit Pro unter "Mein eBay - Verkaufen -Übersicht".

Keine aktiven Inhalte mehr

Wie bereits im Frühling angekündigt, werden ab dem 7. Juni 2017 in Angeboten bei eBay keine aktiven Inhalte (JavaScript, Plugins, Flash, sendbare Formulare) mehr angezeigt. Der Grund dafür ist, dass die Performance der Webseite auch auf mobilen Endgeräten reibungslos funktionieren soll. Verkäufer können mit Hilfe des "Mobile Friendly Checkers" ihre Artikelbeschreibungen prüfen und optimieren. Händler sollen jetzt schon dafür Sorge tragen, dass sie keine Angebote mehr mit aktiven Inhalten online stellen und beim Erstellen von Angeboten das responsive Webdesign verwenden.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei eBay hinterlegen

Sofern keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID Nr.) bei eBay hinterlegt ist, wird eBay dem Händler die 19 Prozent in Rechnung stellen. Dies gilt ab der Rechnung, die die Verkäufer im November erhalten. Denn die USt-ID Nr. ist zukünftig der einzige Beleg, den die deutschen Finanzbehörden für den Nachweis der Unternehmereigenschaft im Sinne des Umsatzsteuerrechts anerkennen. eBay-Verkäufer sollten aus diesem Grund zeitnah prüfen, ob ihre USt-ID Nr. in ihrer eBay-Rechnung aufgeführt ist.




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