Herbst-Update 08.08.2018, 10:47 Uhr

eBay verkündet neue Regeln für gewerbliche Händler

Der Marktplatz-Betreiber eBay hat in seinem Herbst-Update für gewerbliche Händler unter anderem Anpassungen bei Rücksendungen und im After-Sales-Bereich angekündigt. Neu für Verkäufer ist auch ein Marketing Tool, das das Erstellen von Gutscheinen ermöglicht.
(Quelle: shutterstock.com/chrisdorney)
Der Marktplatz-Betreiber eBay hat sein Herbst-Update für gewerbliche Verkäufer angekündigt. Im Wesentlichen zielen die Neuerungen darauf ab, die Kauferfahrung für User angenehmer zu gestalten und damit den Abverkauf der Händler zu maximieren.
Eine der Neuerungen betrifft das Marketing. eBay unterstützt die Verkäufer mit neuen Marketing Tools im Verkäufer-CockpitPro, mit dem Ziel, dass Händler höhere Umsätze generieren können. Konkret werden Händler ab Herbst für ihr Geschäft bei eBay eigene Gutscheine erstellen können. Sie können dabei selbst bestimmen, für welches Sortiment die Gutscheine gültig sind, wie oft der Gutschein vom selben Käufer eingelöst werden darf und wie hoch der maximale Rabattbetrag ist.
Damit gibt eBay seinen Händlern ab sofort die Möglichkeit, bestimmte Artikel gezielt vermarkten zu können. Für den Gutschein kann eine persönliche Einstiegsseite angelegt werden, auf der alle teilnahmeberechtigten Artikel angezeigt werden. Es ist zudem möglich, die Gutscheine über Social Media zu verbreiten. Ziel der eigenen Gutscheine ist es, die Kundenbindung zu festigen, indem sie beispielsweise den Lieferungen beiliegen. So wird den Käufern ein Anreiz für Folgekäufe geboten.

Rücksendungen und After-Sales-Bereich

Bereits im vergangenen Herbst hat eBay damit begonnen, Rückgabeanfragen innerhalb der Rückgabefrist automatisch zu akzeptieren - vorausgesetzt der Käufer trägt die Rücksendekosten. Ab Januar 2019 wird eBay den Rückgabeprozess weiter verbessern, indem Rückgabeanfragen innerhalb Deutschlands bereits bei Anfrage automatisch akzeptiert werden und Käufern ein Rücksendeetikett zur Verfügung gestellt wird.
Im After-Sales-Bereich unterstützt eBay die Händler künftig mit Service-Statistiken sowie Informationen zum Wettbewerbsumfeld. Sofern Verkäufer Artikel mit Nachverfolgung verschicken, wird das Hochladen der Sendungsnummer Anfang 2019 verpflichtend sein, um Käufer über den Versandstatus zu informieren.
Zugleich sollen damit auch die Händler besser vor ungerechtfertigten Käuferschutzfällen geschützt werden. Des Weiteren können Käufer und Verkäufer ab Oktober 2018 eBay bereits nach drei Werktagen einschalten, um offene Käuferschutzanfragen zu klären.

eBay-Katalog und HTTPS-Anforderung

Zum 15. August wird die Verwendung des eBay-Katalogs beim Einstellen von Artikeln ausgewählter Produktlinien verpflichtend. Im kommenden Jahr wird diese Verpflichtung auf weitere Kategorien und Produktlinien ausgeweitet. Die Einführung wird dabei allerdings schrittweise erfolgen.
eBay will die Sicherheit erhöhen und in diesem Zuge auch die Google-HTTPS-Anforderungen erfüllen. Haben Händler bereits alle nicht sicheren Inhalte entfernt, werden die Angebote aktuell mit dem Google-Label "Sicher" in Chrome angezeigt. Kommen in Artikelbeschreibungen nach wie vor nicht-sichere Inhalte vor, können Käufer solche Artikelbeschreibung nur nach einem weiteren Klick aufrufen. Allein deswegen sollten Verkäufer hier schnellstmöglich handeln.
Zudem hat Google kürzlich eine Ausweitung seiner Sicherheitsanforderungen angekündigt. Demnach wird Google nicht verschlüsselte HTTP-Seiten in Chrome als "Nicht sicher" anzeigen. Händler sollten ihre Angebote im Verkäufer-Cockpit Pro auf HTTP-Inhalte unbedingt überprüfen und diese so schnell es geht entfernen.

Zusätzliche Vorteile für den Platin-Shop

Ab Herbst 2018 steht der Platin-Shop nicht nur allen gewerblichen Verkäufern bei eBay zur Verfügung, es wird auch wesentlich einfacher, ihn für alle eBay-Konten zu abonnieren. Zudem soll es exklusive Vorteile geben. Zu diesen zählen doppeltes Kontingent an Auktionen ohne Angebotsgebühr oder das Abonnieren des Platin-Shops zu jeder Zeit. Auch das Kündigen des Abos mit einer geringeren Mindestlaufzeit sowie die präzisere Berechnung der Wachstumsrabatte bei einer Hoch- oder Herabstufung eines eBay-Shops gehören dazu.

Identische Angebote

Bereits seit Juli ist auf dem Online-Marktplatz das Einstellen identischer Angebote untersagt. Verkäufer, die sich nicht an diesen Grundsatz halten, müssen mit Konsequenzen rechnen. Damit soll vor allem verhindert werden, dass Händler benachteiligt werden, die ihre Artikel korrekt als Mehrfachangebote einstellen.
Händler, die weiterhin gegen diesen Grundsatz verstoßen, werden in den Suchergebnissen schlechter platziert. Dies gilt für deren gesamten Warenbestand und nicht nur für identische Angebote.




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