"Bilderklau" im Internet: Wer zahlt und wie viel?

Unser Tipp

In der Praxis kommt es leider immer wieder vor, dass Werbeagenturen oder andere Dienstleister, die Unternehmen bei der Werbung betreuen rechtliche Anforderungen nicht ausreichend beachten. Das kann wie im vorliegenden Fall die Verwendung von Bildern sein, die an denen keine Nutzungsrechte bestehen oder auch eine Werbekampagne die wettbewerbsrechtlich unzulässig ist. Das LG Bochum hat nun bestätigt, dass so ein Handeln eine Verletzung der vertraglichen Pflichten eines Dienstleisters begründet.
Für abgemahnte Shop-Betreiber bringt das Urteil insofern eine Entlastung, als dass sich die Shop-Betreibern ggf. bei ihren Dienstleistern/ Werbeagenturen schadlos halten können. Für Dienstleister und Werbeagenturen bedeutet das Urteil, dass sie bei der Erstellung von Webseiten oder Werbekampagnen noch aufmerksamer sein müssen. Im Zweifel sollte sich auch der Dienstleister oder die Werbeagentur vorab Rechtsrat einholen um später nicht den Schaden des Kunden decken zu müssen.
 
Rebekka Stumpfrock
Kleiner Rechtsanwälte




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