Horrende Verluste 06.07.2016, 16:51 Uhr

Tausende Onlinehändler stehen offenbar vor der Insolvenz

Der Bundesverband Onlinehandel schlägt Alarm: Laut einer Umfrage sind tausende Onlinehändler von der Insolvenz bedroht, sie seien "Opfer wettbewerbswidriger Verhaltensweisen von Herstellern und Markeninhabern".
(Quelle: shutterstock.com/Maxx-Studio)
Wie der Bundesverband Onlinehandel BVOH mitteilte, sind viele kleine und mittelständische Online-Händler direkt von der Insolvenz bedroht. BVOH-Präsident Oliver Prothmann führt als Gründe unter anderem "wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Herstellern und Markeninhabern" ins Feld. 
In einer europaweiten Umfrage unter mehr als 7.000 Händlern klagten 12 Prozent der deutschen Online-Shop-Betreiber, dass ihnen durch das Verbot mancher Hersteller, auf Online-Marktplätzen zu verkaufen, der wichtigste Absatzkanal genommen werde. Rund die Hälfte der Händler gab an, dadurch Umsatzverluste zu erleiden, ein Fünftel der befragten deutschen Shops macht laut eigenen Angaben durch diese und andere Verkaufsbeschränkungen mehr als 25 Prozent Verlust pro Jahr.
Fast 2.000 Hersteller und Marken, die – branchenübergreifend – den Verkauf via Internet untersagen oder behindern wurden in der Umfrage von den Händlern benannt. Alleine 29 Prozent der genannten Marken sprechen Marktplatzverbote aus.
BVOH-Präsident Prothmann fordert deshalb von der Politik, "das Internet darf nicht zum exklusiven Spielfeld von Handelsriesen und Großkonzernen werden. Es muss für KMU offen bleiben". 

Diese Vertriebsbeschränkungen kritisiert der BVOH 

- Bei unzulässigen Preisvorgaben ist der Händler nicht frei in der Gestaltung seiner Verkaufspreise; ihm werden Nachteile angedroht, wenn er sich nicht an die Vorgaben wie z.B. unverbindliche Preisempfehlung hält.
- Bei Marktplatzverboten untersagt der Hersteller bzw. die Marke dem Händler die Nutzung von Online-Marktplätzen für den Weiterverkauf von Produkten.
- Bei Blockaden von Internationalem Handel wird dem Händler verboten international also über europäische Grenzen hinweg zu verkaufen.
- Bei Blockaden von Marketingaktivitäten wird dem Händler verboten, z.B. seine Produkte auf Preisvergleichsportalen einzustellen oder mit der Marke zu werben.
- Lieferverweigerung nennt sich die Weigerung des Herstellers, sein Sortiment in Teilen oder komplett an Onlinehändler zu liefern.
- Serviceverschlechterungen bedeuten, dass der Verbraucher bei online erworbenen Artikeln schlechteren Service – etwa bei der Garantie –  erhält als bei stationär gekauften Produkten.




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