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BNetzA prüft strengere Regeln für den GK-Markt

Mit einem Eckpunktepapier stellt die Bundesnetzagentur tiefgreifende Eingriffe in Aussicht. Verbände sehen darin einen überfälligen Schritt und erwarten klare Vorgaben für den glasfaserbasierten Geschäftskundenmarkt.

Glasfaserinfrastruktur steht im Mittelpunkt der von der Bundesnetzagentur vorgeschlagenen Regulierungsmaßnahmen

© (Quelle: Shutterstock / Maren Winter)

Die Bundesnetzagentur hat mit dem Eckpunktepapier BK2-25-0004 eine umfassende Analyse zur Lage im Geschäftskundenmarkt vorgelegt. Die Behörde kommt darin zu dem Schluss, dass zentrale Vorleistungsbereiche nicht ausreichend reguliert sind, um nachhaltigen Wettbewerb sicherzustellen. Vor allem bei hochwertigen Glasfaseranschlüssen und gigabitfähigen Vorleistungsprodukten sieht die BNetzA strukturelle Defizite, die in den kommenden Jahren an Bedeutung gewinnen dürften.

Dark Fiber, Gigabit-Vorleistungen und stärkere Nichtdiskriminierung

Im Mittelpunkt der Eckpunkte stehen drei Bereiche: Erstens ein verpflichtender Zugang zu unbeschalteter Glasfaser, der es alternativen Anbietern ermöglichen soll, eigene hochleistungsfähige Angebote für Geschäftskunden zu entwickeln. Zweitens die Regulierung solcher Vorleistungsprodukte, die bislang nicht unter die Entgeltaufsicht fallen – etwa bandbreitenstarke Anbindungen oberhalb von 155 Mbit/s. Drittens die Frage, wie diskriminierungsfreier Zugang zu Telekom-Infrastrukturen künftig sichergestellt werden kann. Die Behörde stellt dafür ein engeres Monitoring sowie eine Vorabprüfung von Telekom-Entgelten zur Debatte.

Der Verband VATM begrüßt diese Richtung. Geschäftsführer Frederic Ufer betont: „Die Bundesnetzagentur kommt zu der Erkenntnis, dass sich die bisherige Regulierung als unzureichend erwiesen hat, um den Markt zum Vorteil der Verbraucherinnen und Verbraucher in einen nachhaltigen Wettbewerb zu überführen.“ Mit Blick auf steigende Anforderungen im Glasfaserzeitalter brauche es „eine deutlich effektivere Regulierung“, um Vielfalt und Innovation zu ermöglichen.

Wettbewerbsdefizite und Marktdominanz als Ausgangslage

Der Geschäftskundenmarkt ist seit Jahren hoch konzentriert. Nach VATM-Analyse wird die Telekom zum Jahresende fast 70 Prozent des Marktes halten. Alternative Anbieter gelangen häufig nur über vorkonfigurierte Vorleistungen in den Markt – und stoßen bei hochwertigen B2B-Produkten auf technische oder preisliche Grenzen, wenn zentrale Vorleistungen nicht reguliert sind. Für die BNetzA ist dies ein Kernproblem: Gerade gigabitfähige Anschlüsse, Standortvernetzungen und Redundanzlösungen gelten als wachstumsstarke Bereiche, in denen fehlender Zugang Wettbewerb verhindert.

Auch der Breko erkennt den Reformbedarf, äußert aber Zweifel, dass die Maßnahmen ausreichen. Hauptstadtbüroleiter Sven Knapp verweist auf Lücken bei Bündelprodukten und Monitoringpflichten: „Wir haben Zweifel, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen ausreichen, um langfristig faire Rahmenbedingungen für den Glasfaserausbau zu sichern.“ Zudem fordert der Verband zusätzliche Regeln, um Diskriminierung beim Inhouse-Ausbau und beim Zusammenspiel von Telekom und Immobilienwirtschaft auszuschließen.

Konsequenzen für Netzbetreiber, Systemhäuser und den Channel

Sollten die Eckpunkte in regulative Vorgaben münden, könnten sich die Marktbedingungen für Geschäftskundenanschlüsse spürbar verändern. Für Carrier und alternative Netzbetreiber würde der Zugang zu Dark Fiber und hochwertigen Vorleistungsprodukten neue Spielräume eröffnen – sowohl technologisch als auch preislich. Dies könnte erstmals ermöglichen, dass mehrere Anbieter vergleichbare GK-Produkte mit garantierten Servicelevels, Redundanzpfaden oder individuellen Bandbreitenprofilen anbieten.

Für den Channel – Systemhäuser, Fachhändler, Managed-Service-Provider – wäre dies ein relevanter Impuls. Ein wettbewerbsfähigerer Vorleistungsmarkt schafft breitere Portfolios, planbarere Preise und mehr Optionen für kundenspezifische Anbindungen. Gleichzeitig könnte eine striktere Nichtdiskriminierung mehr Transparenz bei der Versorgung von Multi-Site-Kunden schaffen, bei denen bislang häufig Telekom-Abhängigkeiten dominieren.

Die Bundesnetzagentur hat eine Konsultationsphase angekündigt, bevor konkrete Maßnahmen folgen. Dennoch ist bereits absehbar: Das Eckpunktepapier markiert eine mögliche Zäsur in der Regulierung des B2B-Marktes. Für Branchenverbände, Anbieter und Vertriebspartner wird 2026 damit ein Jahr intensiver Auseinandersetzungen um Struktur, Zugang und Wettbewerb im glasfaserbasierten Geschäftskundenmarkt.

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