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Nach Steuerrazzia: Hotphone nicht mehr erreichbar

Der Distributor Hotphone aus Mannheim hat seinen Onlineshop vom Netz genommen. Der Zeitpunkt fällt direkt auf eine groß angelegte Aktion der Europäischen Staatsanwaltschaft gegen mutmaßlichen Umsatzsteuerbetrug im Elektronikhandel.
© (Quelle: Shutterstock / William Potter)

Der Onlineshop des Distributors Hotphone aus Mannheim ist seit zwei Wochen nicht mehr erreichbar. Mehrere Leser von Telecom Handel hatten berichtet, dass der Geschäftsbetrieb offenbar eingestellt wurde. Eine Mitteilung des Unternehmens liegt bislang nicht vor. Branchenkreisen zufolge soll der Geschäftsführer in Untersuchungshaft genommen worden sein. Eine offizielle Bestätigung hierzu steht noch aus.

Der Onlineshop von Hotphone ist derzeit nicht erreichbar.

© Quelle: Telecom Handel

Auffällig ist die zeitliche Nähe zu einer groß angelegten Aktion der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO) am 3. Juni. Im Rahmen der Ermittlungen unter dem Codenamen „Supernova“ wurden in Deutschland, Frankreich, Litauen, Ungarn und den Niederlanden rund 90 Objekte durchsucht. Vier Personen wurden festgenommen – drei in Deutschland, eine in Frankreich. Mehr als 300 Ermittler von Steuerfahndung, Polizei und Zoll waren beteiligt. Auch in Mannheim fanden Durchsuchungen statt.

Laut EPPO steht der Verdacht im Raum, dass kriminelle Gruppen durch den Handel mit Smartphones und anderen Elektronikgeräten ein europaweites Umsatzsteuerkarussell betrieben haben. Der Schaden für die öffentlichen Haushalte wird auf über 100 Millionen Euro geschätzt. Bei den Durchsuchungen wurden Vermögenswerte im Wert von über 37 Millionen Euro sichergestellt, darunter Luxusfahrzeuge, Bargeld, Bankguthaben sowie große Mengen Elektronik. Ermittler fanden zudem Kartons, die äußerlich wie reguläre Warensendungen wirkten, in Wirklichkeit aber mit Steinen gefüllt waren – offenbar, um den Anschein von Lieferbewegungen zwischen beteiligten Firmen zu erzeugen.

Ob und in welchem Umfang Hotphone betroffen ist, bleibt offen. Die EPPO hat bislang keine Unternehmensnamen veröffentlicht. Allerdings bestätigte die Staatsanwaltschaft Mannheim Telecom Handel auf Nachfrage, im Rahmen des oben genannten Verfahren zu ermitteln. Angaben zu konkreten Unternehmen wollte sie aus rechtlichen Gründen nicht machen.

Der Fall rückt ein altbekanntes Problem in der Distributionsbranche erneut in den Fokus: Trotz des eigentlich betrugssicheren Reverse-Charge-Verfahrens, das bei innergemeinschaftlichen Lieferungen greift und die Umsatzsteuerpflicht auf den Empfänger überträgt, gelingt es kriminellen Netzwerken offenbar immer wieder, mit Karussellkonstruktionen massive Steuerverluste zu verursachen. Insbesondere im Handel mit hochpreisiger, leicht handelbarer Ware wie Smartphones kam es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Ermittlungen und Verdachtsfällen.

Die Europäische Staatsanwaltschaft betont, dass alle betroffenen Personen bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gelten.

Telecom Handel beobachtet die weiteren Entwicklungen und wird berichten, sobald neue Informationen vorliegen.

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