EU-Verpackungsverordnung wird für kleinere Händler ein teures Problem
Die neue Verpackungsverordnung der Europäischen Union, die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation), tritt am 12. August in Kraft. Ab diesem Datum müssen Händler die Regeln beachten. Viele Elemente wie strenge PFAS-Grenzwerte und eine Rückverfolgbarkeit für Lebensmittelverpackungen betreffen den ITK-Handel nicht. Andere Vorgaben wie das Verbot von Mogelpackungen – großen Produktverpackungen mit wenig Inhalt –, EU-weit einheitliche Symbole zur Müllentsorgung sowie das Verbot kleiner Tütchen mit Ketchup, Mayonnaise oder Zucker in Restaurants treten erst später in Kraft.
Doch ein Punkt wird für hiesige Händler, die nur gelegentlich Pakete an B2C-Kunden ins Ausland versenden zu einem teuren Problem: die Pflicht zum umweltgerechten Recycling der Verpackung im Zielland. Wenn zum Beispiel ein deutscher Händler Pakete nach Österreich verschickt, muss er bei den dortigen Behörden registriert und lizensiert werden. Vorgenommen wird das von lokalen Stellen wie dem Unternehmen Interzero, das für Sendungen mit insgesamt bis zu 1.500 Kilogramm Gewicht pro Jahr eine Pauschale von 150 Euro berechnet. Dazu müssen Händler auch noch einen Bevollmächtigten vor Ort benennen, der für die Einhaltungen der lokalen Vorschriften zur Entsorgung steht. Hier fangen im Beispiel Österreich die Jahrespauschalen bei 300 Euro an. Mindest- oder Freimengen gibt es nicht.
Für jedes EU-Land fallen neue Kosten an
Als ob das nicht ausreicht, fallen diese beiden Kostenpunkte nicht ein mal für alle 27 EU-Mitgliedsstaaten an, sondern werden für jedes Land separat fällig. Während das für große Online-Händler zwar auch ein Kostenfaktor ist, trifft es kleinere Händler viel härter, denn das Verhältnis zwischen zusätzlichen Gebühren und dem Ertrag dürfte viele Verkäufe unrentabel machen. Wer zum Beispiel im Jahr 20 Smartphones in einzelnen Paketen nach Österreich schickt, hätte hier Mehrkosten von 22,50 Euro pro Paket. Dazu kommt noch der erhöhte organisatorische Aufwand.
Dass diese Regelung unverhältnismäßig ist, scheint man auch in Brüssel erkannt zu haben. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet, dass bereits ein Entwurf zur Änderung der Verordnung vorliege und die Mitgliedsstaaten aufgerufen wurden, bis zur Umsetzung keine Strafen zu verhängen. Allerdings dürfte so mancher kleinere Händler dieses Risiko scheuen und sicherheitshalber den Versand ins Ausland einstellen.
Auch der Handelsverband Deutschland kritisiert die Verordnung: „Für viele Unternehmen sind noch wesentliche Fragen hinsichtlich der Zuständigkeiten und ihrer Pflichten offen. Die wiederholten Klarstellungsversuche der EU-Kommission haben für viele neue Unklarheiten gesorgt. So können die Unternehmen nicht arbeiten. Wir brauchen verlässliche und rechtssichere Vorgaben, die eindeutig umsetzbar sind“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.