Bundestag kippt Warteschleifen-Abzocke

Kein verpflichtender Breitband-Ausbau

Auch andere Punkte, die vom Gesetzgeber beschlossen wurden, stärken die Rechte der Verbraucher: So darf die Bundesnetzagentur nun überprüfen, ob die Internet-Anbieter die versprochene Bandbreite auch tatsächlich einhalten. Wer seinen Telefonanbieter wechselt, soll darüber hinaus in Zukunft maximal einen Tag auf seinen Anschluss warten müssen. Ebenfalls positiv: Wenn es bei einem Umzug Leistungen am neuen Ort gar nicht gibt, sollen Kunden ein Sonderkündigungsrecht für länger laufende Verträge erhalten.
Kritik von SPD, Grünen und der Linkspartei gab es hingegen für die Entscheidung, einen verpflichtenden Ausbau von Breitband-Internetverbindungen fürs flache Land aus der Reform zu streichen. Lob gab es dafür hingegen von der Industrie: "Mit der Novelle setzt der Gesetzgeber auf die Dynamik des deutschen Telekommunikationsmarkts und vermeidet ein Übermaß an Regulierung", sagte Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Brnachenverbands Bitkom. "Der Breitbandausbau in Deutschland ist ein Erfolgsmodell und funktioniert aus dem Markt heraus."
Die Reform bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.



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