Erste Bilanz 05.06.2018, 10:10 Uhr

Abmahnwelle nach DSGVO-Start noch nicht angerollt

Die neue Datenschutz-Grundverordnung ist seit 25. Mai in Kraft - und hat bereits teils kuriose Blüten getrieben. Unter Verbrauchern und Unternehmen herrscht Unsicherheit. Manche Befürchtungen blieben jedoch aus - zumindest vorerst.
(Quelle: Zolnierek / Shutterstock.com)
Verheerende Folge wurden prophezeit, bis zuletzt hielten die Unkenrufe und Warnungen. Nun ist die Datenschutz-Grundverordnung seit 25. Mai europaweit gültig. Was ist passiert?
"Die Welt steht noch", sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke. "Die schlimmen Befürchtungen vieler Unternehmen haben sich bislang nicht bestätigt." Dennoch war das neue Regelwerk in vielen Bereichen folgenreich - und führte zu teils kuriosen Konsequenzen.
Eine ganze Reihe von Websites und Blogs waren zum Stichtag vor allem aus Rechtsunsicherheit vom Netz genommen worden. Auch einige US-amerikanische Zeitungen hatten zunächst ihr Online-Angebot für europäische Leser gesperrt. Die Mail-Fächer unzähliger Nutzer liefen über durch massenhafte Bestätigungs-Aufforderungen. Die Polizei in Niedersachsen warnte zudem davor, dass sich darunter auch einige Phishing-Mails befinden könnten, die das Chaos ausnutzen wollen. Und die Erzdiözese Freiburg stellte aus Furcht vor Datenschutzverstößen laut Medienberichten ihr Livestream-Angebot gleich komplett ein.
"Das Anfrage- und Beschwerdeaufkommen war in meiner Behörde in den letzten Tagen erwartungsgemäß extrem hoch", sagte die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk der dpa. "Da wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern nachzugehen, ist das im Moment unsere oberste Priorität." Es bestehe aber keinerlei Grund zur Panik. "Unser Anliegen ist es nicht, Bußgelder einzunehmen, sondern Datenschutz sicherzustellen." Wer sich bemühe und sich mit den Behörden kooperativ zeige, habe nichts zu befürchten.
Die befürchtete Abmahnwelle sei allerdings nicht eingetreten, sagte IT-Rechtsexperte Solmecke. Das könne auch daran liegen, dass es noch immer große Rechtsunsicherheit gebe. "Selbst Abmahner wissen im Moment nicht, was hinter vielen Regelungen der DSGVO steckt." Auch die Behörden seien derzeit selbst mit der neuen Verordnung überfordert. Es könne zwar im Wettbewerbsrecht künftig das ein oder andere Abmahnschreiben geben. "Abmahnwellen, wie sie in der Vergangenheit häufig schwarzmalerisch bezeichnet worden sind, sehe ich allerdings nicht anrollen."
Nach Vorgabe der DSGVO dürfen nur Betroffene, Aufsichtsbehörden und Verbände gegen Datenschutzverstöße vorgehen. Aber dennoch: Am vergangenen Freitag dauerte es nur Stunden, bis es erste Abmahnungen gab. Wie die Anwaltskanzlei Weiß & Partner berichtet, ging in einem Fall ein Anwalt aus Bayern im Auftrag eines Geschäftsmannes gegen einen Konkurrenten vor. Dieser habe keine Datenschutzhinweise auf seiner Internetseite und verschaffe sich damit unlauteren Vorteil. Die Kanzlei Hechler zählte gleich drei Fälle.
Ob das Wettbewerbsrecht auf Grundlage der DSGVO solche Abmahnungen überhaupt legitimiert, darüber sind sich bislang auch Juristen nicht einig. "Wir sind offen gestanden verblüfft, dass es tatsächlich Anwälte und Abmahner gibt, die sich nicht entblöden, prompt am Tage der Geltung der DSGVO eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung auf den Weg zu bringen und sind gespannt, was kommt", schreibt Alexander Bräuer, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, in einem Beitrag.




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