22.03.2012, 10:18 Uhr

Drillisch und die Telekom reichen sich die Hand

Nachdem die Telekom dem Maintaler Service Provider Drillisch im vergangenen Jahr Provisionsbetrug vorgeworfen hatte, wollen beide Unternehmen ihre juristischen Auseinandersetzungen nun beilegen.
(Quelle: Yuri Arcurs Fotolia.com)
Überraschende Entwicklung in der juristischen Auseinandersetzung zwischen Drillisch und der Deutschen Telekom: Wie Drillisch in einer Ad-Hoc-Meldung mitteilte, haben verschiedene Gesellschaften des Maintaler Service Providers eine Vereinbarung mit der Deutschen Telekom AG und ihrer Tochter, der Telekom Deutschland GmbH, geschlossen. Diese soll den Streit beenden, der im vergangenen Jahr zum Bruch der Netzpartnerschaft - und zu gerichtlichen Verfahren - geführt hatte.
Zur Erinnerung: Die Telekom hatte der Drillisch-Tochter Simply im vergangenen November vorgeworfen, seit Februar 2011 mehrere zehntausend Mobilfunkanschlüsse aktiviert zu haben, ohne dass tatsächliche Kundenverhältnisse zu Grunde liegen. Auf diese Weise hätte Drillisch die Telekom um Provisionen in einstelliger Millionenhöhe betrogen. Der Bonner Netzbetreiber kündigte daraufhin fristlos die Zusammenarbeit mit dem Service Provider und erstattete Strafanzeige.
Drillisch wies die Anschuldigungen scharf zurück und zog als Konsequenz die betroffenen Kunden, die laut Telekom gar nicht existieren sollten, zu einem anderen Netzpartner um. Zudem erstattete das Unternehmen Anzeige gegen die Telekom wegen des Verdachts auf Marktmanipulation - nach Bekanntwerden der Vorwürfe war der Kurs der Drillisch-Aktie dramatisch eingebrochen.

Beendigung aller Zivilverfahren wird angestrebt

Durch die Vereinbarung sollen nun alle anhängigen Zivilverfahren beendet werden. Darüber hinaus werde den Angaben zufolge sichergestellt, dass die Übernahme von Drillisch-Kunden, die auch nach der Beendigung der Kooperation immer noch im Telekom-Netz telefonieren, reibungslos von statten gehe.
Welcher Anbieter diese Kunden übernehmen wird, konnte Drillisch auf Nachfrage von Telecom Handel allerdings noch nicht sagen. Der Vollzug der Vereinbarung steht noch unter verschiedenen Vorbehalten, insbesondere der Freigabe des Bundeskartellamts.




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