EU-Kommission präsentiert umfassendes Digital-Paket

Gesetz für digitale Märkte und Dienste

Die EU-Kommission geht die aktuellen Probleme gewissermaßen von zwei Seiten an. Das Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) befasst sich mit den wettbewerbsrechtlichen Aspekten. Das Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) geht gesellschaftliche Fragen an. Bevor die Vorschläge der EU-Kommission umgesetzt werden, müssen EU-Staaten und Europaparlament sich noch auf eine Linie verständigen.
Der DSA sieht nun vor, dass alle Online-Plattformen bestimmte Regeln beachten müssen - die großen Anbieter aber deutlich mehr als die kleinen. Unter anderem müssten Online-Plattformen ihre Werbung und auch ihre Empfehlungsalgorithmen transparenter machen. Nutzer sollten wissen, warum ihnen die Produkte bestimmter Anbieter weiter oben angezeigt werden - und andere gar nicht, sagte Vestager. Illegale Inhalte wie Hassrede oder Missbrauchsdarstellungen müssten zudem zügig entfernt werden. Zugleich müssten Nutzer die Möglichkeit zur Beschwerde haben. Marktplätze wie Amazon müssten die Anbieter auf ihrer Seite überprüfen, damit weniger gefälschte Ware im Netz landet.
Bei Verstößen gegen diese Vorgaben sind Strafen von bis zu sechs Prozent des jährlichen Umsatzes vorgesehen - bei den Tech-Riesen ginge das schnell in die Milliarden. Besonders große Plattformen, die von mehr als zehn Prozent der EU-Bevölkerung (rund 45 Millionen) genutzt werden, müssten sich außerdem der Aufsicht eines neuen Europäischen Ausschusses für digitale Dienste stellen.

Im Härtefall droht Zerschlagung

Der DMA richtet sich gegen sogenannte Gatekeeper, die erhebliche Auswirkungen auf den Binnenmarkt haben, und soll für faireren Wettbewerb sorgen. Als Gatekeeper bezeichnet die EU-Kommission auch solche Dienste, über die viele Business-Kunden ihre Kunden erreichen. Wer ein solcher Gatekeeper ist, muss bestimmte Vorgaben erfüllen. Dazu zählt etwa, dass die Daten von Anbietern, die die eigene Plattform nutzen, nicht gegen eben diese Anbieter benutzt werden dürfen, wie Vestager sagte. Ein solches Vorgehen wird beispielsweise Amazon auf seinem Marketplace vorgeworfen.
Auch müssten Gatekeeper, wenn sie einen neuen Dienst entwickeln, Interoperabilität mit den Diensten anderer - kleinerer - Unternehmen sicherstellen. Zudem soll das Bevorzugen eigener Angebote verboten sein: Diese dürften nicht höher angezeigt werden als andere. Wer gegen diese Vorgaben verstößt, dem drohen Strafen bis zu zehn Prozent des jährlichen Umsatzes. Im Härtefall droht die EU-Kommission auch mit der Zerschlagung eines Unternehmens.
Allerdings wären dann lange und kostspielige Gerichtsverfahren absehbar. Die US-Regierung und 40 Bundesstaaten wollen wegen unfairen Wettbewerbs schon jetzt vor Gericht die Zerschlagung von Facebook, dem auch der Messenger-Dienst WhatsApp sowie die Foto-App Instagram angehören, erreichen.




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