Google muss 50 Millionen Euro Datenschutzstrafe zahlen

Google fehlt es an Transparenz

Die französische Behörde bemängelte, die von Google eingeholte Zustimmung zur Anzeige personalisierter Werbung sei nicht gültig, weil die Nutzer nicht ausreichend informiert würden. So sei die Vielfalt der beteiligten Google-Dienste wie YouTube, Google Maps oder der Internet-Suche nicht ersichtlich, erklärte die CNIL.

Es war die erste Strafe der Behörde nach der DSGVO. Gemäß der Verordnung können Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängt werden. Die DSGVO sieht unter anderem vor, dass Unternehmen Nutzer transparent über die Verwendung ihrer Daten informieren müssen.

Auslöser für die Untersuchung der Behörde waren Beschwerden der Organisationen LQDN sowie NOYB des bekannten Facebook-Kritikers Max Schrems. Sie waren direkt nach dem Inkrafttreten der DSGVO eingereicht worden, geprüft hatte die Behörde die Websites dann im September.
Schrems erklärte nach der CNIL-Entscheidung, dass große Konzerne wie Google ihre Angebote nur oberflächlich angepasst hätten. "Es ist wichtig, dass die Behörden klarstellen, dass das nicht reicht." NOYB (Abkürzung für "None Of Your Business") hatte auch DSGVO-Beschwerden gegen andere Unternehmen eingereicht.




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