Mehr Rechte für ITK-Verbraucher 02.12.2016, 10:47 Uhr

Bundestag verabschiedet Transparenzverordnung

Mehr Rechte für Verbraucher: Mit der Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur, die nun vom Bundestag verabschiedet wurde, müssen ITK-Anbieter ihre Kunden noch vor Vertragsabschluss übersichtlich über wesentliche Vertragsinhalte aufklären.
(Quelle: Kasarn - Shutterstock)
Telefon- und Internet-Anbieter müssen Kunden künftig umfassender und verständlicher über ihre Verträge informieren. Zudem erhalten die Verbraucher einen Rechtsanspruch auf Auskunft über die tatsächlich geleisteten Übertragungsraten. Das sieht die "Transparenzverordnung" der Bundesnetzagentur vor, die am Donnerstagabend vom Bundestag verabschiedet wurde.
Danach müssen die Unternehmen ihre Kunden noch vor Vertragsabschluss übersichtlich über wesentliche Vertragsinhalte aufklären. In der monatlichen Rechnung müssen zudem Details wie Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist aufgeführt werden.
Ferner sollen sich die Kunden ohne Aufwand darüber informieren können, welche Datenübertragungsrate im Vertrag vereinbart ist und welche Qualität tatsächlich geliefert wird. Die Anbieter sind damit auch verpflichtet, die Verbraucher auf Prüfungsmöglichkeiten wie das Messangebot der Bundesnetzagentur unter www.breitbandmessung.de hinzuweisen.




Das könnte Sie auch interessieren