Delikates Sex-Argument soll Handy-Verbot am Steuer kippen

Delikates Sex-Argument soll Handy-Verbot am Steuer kippen

Der Vorwurf: Das Handy-Verbot verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Die Begründung ist etwas delikat: Schließlich sei es auch nicht explizit untersagt, freihändig zu fahren, die linke Hand demonstrativ aus dem Fenster baumeln zu lassen oder eben Sex am Steuer ? ob allein oder mit Begleitung ? zu haben. Doch der entsprechende Paragraph der Straßenverkehrsordnung mit dem Handy-Verbot besagt, dass der Fahrzeugführer beide Hände am Steuer haben soll, um das Fahrzeug zu führen. Wenn der Gesetzgeber beim Erlass nicht nur an bestimmte Sexpraktiken gedacht hat, wären wohl auch kaum Liebesspiele mit beiden Händen am Steuer möglich.
So bricht der Herr Richter also eine Lanze für alle Auto-Telefonierer und macht gleichzeitig die Öffentlichkeit auf die Sex-Erlaubnis aufmerksam. Selbst wenn die höchste Instanz das Telefonieren weiter verbietet, kann immerhin der schwächelnden Geburtenrate wieder auf die Beine geholfen werden. Störende Anrufe des Ehepartners (?Schatz, ich komme gleich?) müssten zudem beim Auto-Sex weiter nicht angenommen werden ? das wäre ja gefährlich.



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