Peitsche ohne Zuckerbrot für die Carrier

Neue Tarife möglich

Eine weitere Neuregelung betrifft ausnahmsweise nicht nur die Nutzung des Handys im EU-Ausland, sondern in der ganzen Welt. Ab kommendem Monat darf kein Netzbetreiber mit Sitz in einem EU-Staat seinen Kunden beim Datenroaming mehr als 50 Euro netto in Rechnung stellen – egal in welchem Land der Erde der Kunde die Daten nutzt. Damit wird der eingangs erwähnte Kostenstopp ausgeweitet. Wie gehabt, kann der Nutzer selbständig diesen Sicherheitsmechanismus außer Kraft setzen und so weiter mobil ins Internet gehen. Die Netzbetreiber müssen aber auch bei der neuen weltweiten Umsetzung vor Erreichen der Obergrenze eine Warnung via SMS versenden.
Abgesehen von den bis 2014 festgeschriebenen Preissenkungen im Standard-Tarif hat EU-Kommissarin Neelie Kroes noch eine weitere wichtige Änderung auf den Weg gebracht. Ab Juli 2014 können Kunden in der EU einen eigenen Roaming-Vertrag abschließen, mit dem sie dann zu günstigen Konditionen telefonieren und surfen können. Dabei ist keine neue Mobilfunknummer und auch keine neue SIM-Karte notwendig. Der Kunde behält seine bestehende und schließt einen zusätzlichen Vertrag mit einem lokalen Anbieter ab. Dieser muss nicht zwingend im jeweiligen Urlaubsland seinen Sitz haben, theoretisch kann man aber auch bei jeder Reise einen neuen Vertrag mit einem neuen Anbieter abschließen.
Die Buchung einzelner Tarifoptionen oder -pakete soll nach dem Willen der EU-Kommission auch direkt im Reiseland über das Telefon möglich sein, ebenso wie die Entscheidung über den jeweiligen Anbieter. Die Kommission vergleicht diese Vorgehensweise mit der Nutzung von WLAN-Hotspots, in die sich der Kunde je nach Bedarf einloggt.
Wird – wie zu erwarten ist – die jetzige Regulierung des Standard-Tarifs die Netzbetreiber nicht dazu veranlassen, ihre Preispolitik zu überdenken, so dürften spätestens mit der Einführung der flexiblen Zusatzverträge die Preise fallen. Von der ­Kommission heißt es dazu, man gehe davon aus, „dass die neuen Regeln innovative grenzübergreifende Angebote nach sich ziehen und damit auch Preise, die deutlich unter den vereinbarten Schutzobergrenzen liegen“.




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