Qualcomm erwirkt iPhone-Verkaufsverbot in Deutschland

Verkaufsverbot soll schnell umgesetzt werden

Qualcomm hatte erklärt, dass man ein eventuelles Verkaufsverbot schnell umsetzen werde. Zwar war da noch nicht die erhebliche Sicherheitsleistung bekannt. In Branchenkreisen wurde aber davon ausgegangen, dass der Konzern die erforderliche Summe zügig aufbringen werde, um das Verkaufsverbot auszulösen.
Bei dem Patent geht es um eine Technologie, die den Stromverbrauch von Telekommunikations-Chips anpasst, damit der Akku länger hält. Aus Sicht von Qualcomm ist es nicht möglich, dieses Patent durch eine Software-Änderung zu umgehen. Der Hersteller des entsprechenden Bauteils in den in Deutschland verkauften iPhones, die US-Firma Qorvo, verweist im Gegenzug darauf, dass man für das sogenannte envelope tracking eine eigene Lösung verwende, die Qualcomms Patent nicht verletze.
"Die Kammer hat nicht aufgeklärt, wie genau die technische Ausgestaltung dieses Chips ist", räumte der Vorsitzende Richter Matthias Zigann ein. "Wenn die Verteidigung nur dadurch geschehen kann, dass man ein Geheimnis offenbart", müsse man es entweder offenlegen - und dann sei es kein Geheimnis mehr. "Oder man offenbart das Geheimnis nicht und verliert dann möglicherweise den Prozess, wie auch heute geschehen."
Das Gericht entschied entsprechend anhand von Qualcomms Darstellung der Umsetzung der Technologie in den Apple-Geräten. In weiteren Verfahren zu Software-Patenten für Details der Suchfunktion auf dem iPhone traf das Gericht zunächst keine Entscheidung.
Qualcomm klagt gegen Apple in Deutschland in mehr als einem Dutzend Verfahren in München und Mannheim. Bisher wurde eines davon ausgesetzt, in einem wurde die Klage abgewiesen. Apple sprach am Donnerstag von einem "verzweifelten Versuch" Qualcomms, von den tatsächlichen Differenzen zwischen den beiden Unternehmen abzulenken. Man wolle gegen das Urteil in Berufung gehen.




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