Automatische Aufbuchung 29.02.2016, 15:55 Uhr

Telefónica: Gericht verbietet Datenautomatik

Ein Gericht hat der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands stattgegeben und Telefónica das automatische Aufbuchen von neuem Datenvolumen vorerst untersagt. Die Münchner gehen in Berufung.
Hammer Gericht
(Quelle: Thorben Wengert - Fotolia.com)
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen die sogenannte Datenautomatik bei einigen Tarifen des Netzbetreibers Telefónica geklagt - und nun Recht bekommen. Laut einem Urteil des Landgerichts München soll O2 künftig diesen Tarifbestandteil nicht mehr verwenden dürfen.
Die Datenautomatik bucht bei Überschreiten der im Tarif enthaltenen Datenmenge automatisch weiteres Volumen kostenpflichtig nach, dies kann bis zu dreimal pro Monat geschehen. Von der früher üblichen dauerhaften Aufbuchung einer höheren Datenoption hat Telefónica bereits Abstand genommen.
Das Landgericht München kam in seinem Urteil zu der Ansicht, dass der Kunde bei Vertragsabschluss lediglich dem ursprünglichen Tarif zugestimmt habe, nicht aber der Aufbuchung von weiterem Datenvolumen. Dass der Netzbetreiber den Kunden vor der Zubuchung per SMS informiere und diesem dann das Recht auf Widerspruch einräume, sei nicht ausreichend.
Der Netzbetreiber legte gegen dieses (noch nicht rechtskräftige) Urteil umgehend Berufung ein. Nach Ansicht der Münchner stellt die Datenautomatik "einen Bestandteil der Hauptleistung des gewählten Tarifs dar und ist keine davon unabhängige Zusatzleistung." Zudem würden die Kunden "auf unterschiedlichen Kanälen darüber informiert, dass die Datenautomatik ein Bestandteil des gewählten Tarifs ist, zum Beispiel im Mobilfunkvertrag, in Produkt-Flyern zu Tarifen oder online."




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