Nützliche Werbeträger

Steuertipp: Werbung oder Geschenk?

Werden Werbeartikel wie Kugelschreiber, die mit dem eigenen Firmenlogo bedruckt sind, an Kunden verteilt, dann gelten sie in der Regel als Streuwerbung und können als Werbeausgabe abgesetzt werden. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn die Kugelschreiber von einem teuren Markenhersteller stammen. Hier ist es wichtig, zwischen Werbegeschenk und Streuartikel zu unterscheiden, denn Geschenke sind nicht nur steuerpflichtig, sondern sind auch nur bis zu einem jährlichen Wert von 35 Euro netto pro Person in vollem Umfang steuerlich absetzbar. Eine Preisgrenze für Werbeartikel gibt es dagegen nicht. Bei der Einordnung hilft eine Faustregel: Werden die Streuartikel an eine Vielzahl von Kunden verteilt, handelt es sich um eine Werbeaktion und nicht um Geschenke.