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Minijobber richtig anmelden
Während auf den Arbeitnehmer bei beiden Varianten keine Kosten zukommen, zahlt der Arbeitgeber für seinen regelmäßigen Minijobber eine Pauschale von maximal 30,74 Prozent, für den kurzfristigen maximal 0,74 Prozent an die Minijob-Zentrale (www.minijob-zentrale.de). Hier müssen die Minijobber auch angemeldet werden. Dazu sind vier Schritte notwendig: Der Arbeitgeber benötigt eine Betriebsnummer, muss einen Personalfragebogen ausfüllen, seinen Angestellten bei der Minijob-Zentrale anmelden und schließlich die gesetzlich festgeschriebenen Abgaben entrichten.
Seit dem 1. Januar 2009 besteht für jeden Arbeitgeber außerdem die Pflicht, einen geringfügig Beschäftigten bei der gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden. Die kommt im Notfall für die Folgen von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten auf. Und sicher ist: Mit einem kompetenten, kommunikativen und vor allem korrekt angemeldeten Minijobber sind die Shop-Inhaber bei einem Kundenansturm gewappnet – zu jeder Zeit.