Corona-Pandemie 10.02.2021, 23:10 Uhr

Bund und Länder einigen sich auf Lockdown-Verlängerung bis 7. März

Bund und Länder haben sich geeinigt: Der Lockdown geht bis 7. März in die Verlängerung, der Einzelhandel bleibt geschlossen. Am 3. März soll neu beraten werden.
(Quelle: Gilang Prihardono/Shutterstock)
Bund und Länder sehen in deutlich gesunkenen Ansteckungsraten viel erreicht im Kampf gegen das Coronavirus - aber noch lange keinen Anlass für Entwarnung. Denn neue Varianten des Virus, die ansteckender sein könnten, breiteten sich aus, warnen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten. Die bestehenden Auflagen sollen deshalb grundsätzlich bis zum 7. März verlängert werden.
Somit kann auch der TK-Fachhandel frühestens zu diesem Datum hoffen, seine Shops wieder für den Publikumsverkehr öffnen zu dürfen. Doch auch dies ist keineswegs gewiss: Denn erst wenn eine "stabile" Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen erreicht ist, sollen weitere Öffnungen durch die Länder folgen. Und erst dann sollen der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen dürfen.
Für Lockerungen in Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe wollen Bund und Länder eine "sichere und gerechte Öffnungsstrategie" weiterentwickeln.
Die weiteren Beschlüsse im Überblick:
  • Kontakte: Privat sollen sich die Menschen in Deutschland weiterhin nur mit jeweils einer weiteren Person außerhalb des eigenen Haushalts auf einmal treffen. Der Kreis dieser Menschen sollte möglichst klein gehalten werden. Bürgerinnen und Bürger sind dringend gebeten, "alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden".
  • Kitas & Schulen: Die Öffnung von Betreuungs- und Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche soll Priorität haben. "Dieser Bereich soll daher als erster schrittweise wieder geöffnet werden", mit Vorsichtsmaßnahmen wie Lüften, Schnelltests und wo möglich hochwertigen Masken. Über Öffnungen entscheiden aber die Länder. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern sollen prüfen, ob Kita-Betreuer und Grundschullehrerinnen beim Impfen eine höhere Priorität erhalten.

  • Masken: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.
  • Reisen: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.
  • Home Office: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.
  • Friseure: Friseure dürfen ab dem 1. März wieder öffnen. Sie müssen die Kundenzahl vor Ort mit Terminen steuern, außerdem müssen OP-Masken oder solche mit FFP2-Standard oder ähnlich getragen werden.
In Ländern und Landkreisen, wo es binnen sieben Tagen weiterhin mindestens 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gibt, sollen gegebenenfalls weiter härtere Auflagen gelten. Bund und Länder wollen am 3. März erneut beraten.
Unterdessen hält die Bundesregierung an ihrer Impfstrategie fest: Geplant sei weiterhin, dass alle Bürgerinnen und Bürger bis zum Ende des Sommers ein "Impfangebot" bekommen. Das bedeutet nach früheren Ausführungen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), dass jeder, der möchte, mindestens eine erste Impfung gegen Covid-19 erhalten haben soll.




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